Berufsbegleitende Erzieher-Ausbildung in vier Jahren

Saarbrücken. In einem vierjährigen Bildungsgang an der Akademie für Erzieher und Erzieherinnen - Fachschule für Sozialpädagogik - können Interessierte den Berufsabschluss einer staatlich anerkannten Erzieherin/eines staatlich anerkannten Erziehers berufsbegleitend machen

Saarbrücken. In einem vierjährigen Bildungsgang an der Akademie für Erzieher und Erzieherinnen - Fachschule für Sozialpädagogik - können Interessierte den Berufsabschluss einer staatlich anerkannten Erzieherin/eines staatlich anerkannten Erziehers berufsbegleitend machen. Ziel der Ausbildung ist es, in allen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern als Erzieherin/Erzieher selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein. Die Teilnehmer werden drei Jahre in der Schule ausgebildet. Dazu kommt das einjährige Berufspraktikum. Wer die Abschlussprüfung besteht, erwirbt gleichzeitig die Fachhochschulreife, teilt das Sozialpflegerische Berufsbildungszentrum Saarbrücken mit. Schulgeld wird nicht erhoben.Die Zulassungsvoraussetzungen für die berufsbegleitende Ausbildung sind der mittlere Bildungsabschluss und "eine einschlägige berufliche Vorbildung". Interessenten müssen mindestens die Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung ausüben und das Einverständnis des Arbeitgebers sowie die gesundheitliche Eignung für den Beruf der Erzieherin/des Erziehers nachweisen.

Der Unterricht startet jeweils nach den Sommerferien mit dem beginnenden Schuljahr. Wer Interesse hat, sollte folgende Bewerbungsunterlagen einreichen: formloses Bewerbungsschreiben (bitte mit Angabe des Wohnortes und der Telefonnummer), tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des Bildungs- und Berufswegs, ein Lichtbild neueren Datums (auf der Rückseite bitte den Namen notieren, beglaubigte Kopien der schulischen und beruflichen Abschlusszeugnisse, Nachweis der sozialpädagogischen Berufstätigkeit (Arbeitsvertrag) für den Zeitraum der Ausbildung, Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Aufnahme der Ausbildung, ärztliches Zeugnis zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung, dessen Ausstellung nicht länger als drei Monate zurückliegt. red

Weitere Informationen unter Tel. (06 81) 93 80 20

sbbzsb.de

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