"Beihilfe zum Suizid ist nicht verboten"

Völklingen. Die Patientenverfügung ist für den Arzt verbindlich, unabhängig von der Art oder dem Stadium der Erkrankung des Patienten. Mit der Verfügung darf der Mensch Vorsorge treffen, kann unter anderem bestimmen, auf lebenserhaltende Maßnahmen zu verzichten. Dem Patientenwillen nachzukommen, hat rechtlich nichts mit Sterbehilfe zu tun

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