Keiner will Begleitperson bezahlen Behindertes Mädchen kann nicht zur Schule

Völklingen/Saarbrücken · Landesamt für Soziales und Regionalverband streiten, wer die Kosten für die Begleitperson während des Schulwegs zahlen muss.

 Der Schulbus holt Förderschüler morgens zu Hause ab, wenn sie nicht alleine zur Schule kommen können. Manche Kinder benötigen jedoch eine eigene Begleitperson.

Der Schulbus holt Förderschüler morgens zu Hause ab, wenn sie nicht alleine zur Schule kommen können. Manche Kinder benötigen jedoch eine eigene Begleitperson.

Foto: dpa/Armin Weigel

Wenn Ayla (Name geändert) aus dem Fenster ihres Zuhauses in Völklingen-Ludweiler schaut und auf dem Schulhof der nahe gelegenen Grundschule spielende Kinder sieht, ruft sie laut „Schule“ oder die Namen früherer Mitschüler. Viel spricht das zwölfjährige Mädchen nicht, das wegen eines angeborenen Chromosomenfehlers (Trisomie 9) eine geistige Behinderung hat. Aber für ihre Mutter ist klar: „Sie vermisst die Schule und den Kontakt zu anderen Kindern“, sagt Pinar B. Doch seit Anfang September muss Ayla zu Hause bleiben: „Keiner will die Kosten für die Begleitperson bezahlen, die sie braucht, um mit dem Taxi zur Schule zu kommen“, sagt B.

Zur Grundschule konnte sie ihre Tochter noch zu Fuß bringen. Dort kümmerte sich eine Eingliederungshelferin um Ayla, die vom Landesamt für Soziales bezahlt wurde. Doch seit dem Frühjahr besucht ihre Tochter die Förderschule für geistige Entwicklung im 20 Kilometer entfernten Heusweiler. Damit kamen die Probleme: Die Kosten für die tägliche Taxifahrt von Ludweiler nach Heusweiler und zurück zahlt der Regionalverband Saarbrücken als Schulträger. „Bis Ende 2016 hat der Regionalverband auch die Kosten für die Begleitperson während des Schulwegs übernommen“, sagt Traudel Hell von der Miteinander Leben Lernen gGmbH (MLL), Trägerin der Schulbegleitung. Danach habe zunächst MLL die Kosten für die Schulwegbegleitung bezahlt, doch habe sich dies der gemeinnützige Verband nicht dauerhaft leisten können. Es sei zudem eine öffentliche Aufgabe.

Aber ohne die Begleitperson kommt Ayla nicht zur Schule. Alleine ein Taxi oder den Bus der Förderschule nehmen, habe sich als unmöglich herausgestellt, da sie Schwierigkeiten habe, ruhig sitzen zu bleiben und schnell panisch werde, sagt ihre Mutter. Im Bus habe sie in ihrer Angst sich und andere Kinder an den Haaren gezogen. Familie B. und MLL haben sich an verschiedene Behörden gewandt, doch eine Lösung, wer für die Schulwegbegleitung zahlt, ist nicht in Sicht.

Der Landkreistag des Saarlandes und der Regionalverband Saarbrücken teilen auf SZ-Anfrage mit, dass sie das Landesamt für Soziales, das beim Sozialministerium angesiedelt ist, für zuständig halten: „Es ist einhellige Rechtsauffassung des Regionalverbandes sowie aller anderen saarländischen Landkreise, dass das Landesamt für Soziales Kostenträger der Leistungen der Schulwegbegleitung ist, weil es sich um eine individuelle sozialrechtliche Eingliederungshilfe (...) handelt.“ Es bestehe keine rechtliche Grundlage, dass der Regionalverband als Schulträger die Personalkosten übernehmen müsse. Die Schulträger seien lediglich für die Beförderungskosten für das Kind und die Begleitperson etwa im Bus oder Taxi zuständig, nicht aber für die Arbeitszeit der Begleitperson. Andernfalls ergäbe sich aus Sicht der Kreise die „absurde Situation“, dass das Landesamt zwar die Personalkosten für die Schulbegleitung während des Schulbesuchs, nicht aber für die Dauer des Schulweges zahlen würde. „So müssten für den Integrationshelfer die Personalkosten zum Teil vom Landesamt und zum Teil vom Schulträger übernommen werden.“ Diese bedeute, dass die Personalkosten für die Dauer des Schulweges gesondert dokumentiert werden müssten, was ein unnötiger bürokratischer Aufwand sei. „Eine solche Aufsplittung der Personalkosten kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben“, so der Landkreistag weiter. Weiteres Argument aus seiner Sicht: Bei Schülern mit seelischer Behinderung tragen die Jugendämter des Regionalverbands die Eingliederungshilfe inklusive der gesamten Personalkosten. Eine Aufsplittung der Personalkosten nach Schulweg und Schulbesuch gebe es dort nicht.

Das Sozialministerium sieht die Sache grundlegend anders: Aus seiner Sicht muss der Regionalverband die Kosten tragen – wie er es in der Vergangenheit auch getan habe. Anträge auf Kostenübernahme von betroffenen Familien seien daher abgelehnt worden. Der Zustand in Aylas Fall sei unglücklich. „Die Beschulung muss in jedem Fall stattfinden können“, teilt das Ministerium mit. Aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen zwischen Land und Regionalverband solle schnell im Wege einer Feststellungsklage Rechtsklarheit geschaffen werden, rät es weiter.

Klage gegen das Landesamt für Soziales hat daher im Juli der Saarbrücker Frank Wilhelm-Mauch vor dem Sozialgericht eingereicht, dessen zwölfjährige Tochter ebenfalls eine Begleitung für den Schulweg mit der Saarbahn braucht. „Das Landesamt hat die Abweisung der Klage beantragt, weil wir seiner Meinung nach den Regionalverband vor dem Verwaltungsgericht verklagen müssten“, sagt er. Dies habe das Gericht jedoch abgelehnt und der Klage stattgegeben. Dabei habe es angeordnet, dass der Regionalverband beigeladen wird. Ein Termin für die Verhandlung stehe noch nicht fest. „Ich habe noch nie in meinem Leben geklagt, aber nachdem mir beide Behörden schriftlich mitgeteilt haben, ich möge doch bitte die andere Seite verklagen, und alle anderen Schritte nicht erfolgreich waren, sah ich keinen anderen Weg“, sagt Wilhelm-Mauch. „Es ist bedauerlich, dass sich die Behörden untereinander nicht einigen können. Es kann nicht sein, dass keiner zahlen will, zulasten der Schulbildung der Kinder.“ Bis eine Entscheidung fällt, zahle seine Familie die Kosten selbst.

Aus eigener Tasche zahlen oder das Kind selbst zur Schule fahren – so gingen derzeit drei der vier betroffenen Familien, um die sich Miteinander Leben lernen kümmert, mit der Situation um. Familie B. ist beides nicht möglich. „Es kann doch nicht sein, dass ein Kind, dessen Eltern es sich nicht leisten können, die Kosten selbst zu tragen, wegen eines Zuständigkeitsgerangels zwischen Sozialministerium und Regionalverband nicht zur Schule gehen kann“, ärgert sich Traudel Hell, „der Besuch einer Schule ist das Grundrecht eines jeden Kindes.“

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