Befreiung Behinderter von Rundfunk-Gebühr wird aufgehoben

Quierschied. Karl Kindling aus Quierschied hat in seinem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "RF" für die Befreiung von Radio- und Fernsehgebühren stehen. Doch nun erfuhr der SZ-Leser-Reporter, dass diese Regelung ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr gelten würde

Quierschied. Karl Kindling aus Quierschied hat in seinem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "RF" für die Befreiung von Radio- und Fernsehgebühren stehen. Doch nun erfuhr der SZ-Leser-Reporter, dass diese Regelung ab dem 1. Januar 2013 nicht mehr gelten würde. Wenn die bisherige GEZ-Gebühr dann zum Rundfunkbeitrag wird, den jeder Haushalt zahlen muss, müsse er laut der Gebühreneinzugszentrale den ermäßigen Satz von 5,99 Euro pro Monat aufbringen, berichtet Kindling.Die Befreiung von Behinderten sei mit Beschluss der Minister und der zuständigen Gremien aufgehoben worden. "Ich habe dann Bestandsschutz angemeldet und Einspruch eingelegt", so der SZ-Leser weiter. Doch dies sei nach Auskunft der GEZ nicht möglich.

Anwälte seien dagegen anderer Meinung. Für ihn sei es ein Skandal, dass der Bestandsschutz mit einem Federstrich ausradiert werden könne. "Da wird klammheimlich der Behinderte belastet", ist er erbost. Von dieser Neuregelung seien bestimmt einige tausend Behinderte betroffen.

Reiner Buhl vom SR erklärt, was sich ändert, wenn der neue Rundfunkbeitrag 2013 die bisherige geräteabhängige Rundfunkgebühr ablöst: "Neu ist, dass sich künftig auch Menschen mit Behinderung mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung beteiligen." Damit folge der Gesetzgeber höchstrichterlicher Rechtsprechung, die für eine Befreiung von der Beitragspflicht aus dem Gleichheitsgedanken heraus allein finanzielle Gründe und soziale Bedürftigkeit gelten lässt.

Ab 2013 haben also nur noch taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe Anspruch auf eine Befreiung. Menschen, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, könnten dagegen eine Ermäßigung beantragen, so der SR. "Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 5,99 Euro pro Monat", erklärt Buhl. Die vielfältigen Neuregelungen sehen jedoch auch Ausnahmen vor: So könnten etwa Menschen mit Behinderung, die bestimmte staatliche Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, statt einer Ermäßigung eine Befreiung beantragen. mv

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