Beamte können sich Viagra zahlen lassen

Saarlouis. Das Saarland muss voraussichtlich Beamten bei krankheitsbedingten Erektionsstörungen Zuschüsse zu Medikamenten wie Viagra, Cialis oder Levitra zahlen, wenn Ärzte sie verschreiben. Das ergab gestern eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis. Ihr Urteil geben die Richter erst in zwei Wochen bekannt, ließen aber wenig Zweifel an dessen Tendenz

 Viagra, Cialis und Levitra fördern die Durchblutung und mindern so Erektionsstörungen. Foto: dpa

Viagra, Cialis und Levitra fördern die Durchblutung und mindern so Erektionsstörungen. Foto: dpa

Saarlouis. Das Saarland muss voraussichtlich Beamten bei krankheitsbedingten Erektionsstörungen Zuschüsse zu Medikamenten wie Viagra, Cialis oder Levitra zahlen, wenn Ärzte sie verschreiben. Das ergab gestern eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis. Ihr Urteil geben die Richter erst in zwei Wochen bekannt, ließen aber wenig Zweifel an dessen Tendenz. Als im Mai 2008 das Bundesverwaltungsgericht einem Beamten aus Rheinland-Pfalz hierfür die Beihilfe (den Beitrag des Dienstherren zur Krankenversicherung) versagte, hatte das Saarland die Zuschüsse an einen 48-jährigen Saarlouiser eingestellt, der nun vor Gericht zog. Anders als im Nachbarland habe die saarländische Beihilfe-Verordnung keine konkrete Ausschlussklausel für diese Mittel, betonte das Gericht. Auch in der seit Jahresbeginn gültigen Neufassung gebe es nur einen Verweis auf die Arzneimittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen. Die AMR seien aber für die Länder nicht bindend, zudem seien dort pauschal "Lifestyle-Produkte" von der Erstattung ausgenommen, die "überwiegend der Steigerung des Lebensstandards" dienen. Das treffe die Situation nicht. Der Vorsitzende Richter betonte: "Die erektile Dysfunktion ist eine schwerwiegende Erkrankung, die therapiert werden kann." Bei dem Kläger sei sie durch einen Hormonmangel hervorgerufen, der noch weitere Symptome auslöse, wie Nachlassen von Muskelkraft und Knochendichte. Im Saarland ist die Beihilfe für 15 797 Beamte oder männliche Angehörige zuständig.

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