Baumbestände werden in Homburg geschützt

Homburg. Wer in Homburg einen Baum fällen möchte, kann das nicht unbedingt ohne weiteres tun. Denn die Kreisstadt hat seit 1984 eine Verordnung zum Schutz von Bäumen

Homburg. Wer in Homburg einen Baum fällen möchte, kann das nicht unbedingt ohne weiteres tun. Denn die Kreisstadt hat seit 1984 eine Verordnung zum Schutz von Bäumen. Danach sind Baumbestände innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und innerhalb der Bebauungspläne der Kreisstadt Homburg geschützt und es bedarf einer Genehmigung, um die Bäume fällen zu dürfen. Unterschieden wird zwischen schnell- und langsam wachsenden Bäumen. Zwischen Laub- und Nadelbäumen wird nicht unterschieden. Von der Verordnung nicht betroffen sind Obstbäume. Seitens der Bevölkerung werden immer mal wieder Stimmen laut, die sich über diese Verordnung beschweren. Grund genug, den dafür zuständigen Leiter der städtischen Grünflächenabteilung, Manfred Schmidt, zu fragen, ob die Verordnung zeitgemäß ist. "Diese Verordnung ist noch zeitgemäßer als früher. Denn durch die klimatische Veränderung und die immer wärmer werdenden Sommer altern Bäume schneller und sterben ab. Somit ist es wichtiger denn je, gesunde Bäume zu schützen", erklärt Schmidt. Zwar greife man mit der Verordnung in einen privaten Bereich der Bürger ein, dennoch müsse man wegen des Klimas dafür sorgen, gesunde Bäume zu erhalten. Schmidt: "Klar sagt der Bürger zurecht, dass er auf dem eigenen Grundstück ja wohl noch einen Baum fällen dürfen wird. Allerdings muss man berücksichtigen, dass Bäume beispielsweise auch Feinstaub filtern können." Schmidt zeigt Verständnis dafür, dass gerade Laubbäume nicht immer in das Bild eines Gartens passen. Aber er weist darauf hin, dass Bäume auch wichtig für das Stadtbild und das Stadtklima seien. "Wenn wir einen gefällten Baum durch einen neuen Baum ersetzen, braucht der 30 Jahre, um wieder seine Funktion zu erfüllen", erklärt Schmidt. Es handele sich mit dem Eingriff durch diese Verordnung sozusagen um einen Beitrag für die Allgemeinheit. Einige Bürger fragen sich jedoch, ob auch die Stadt für die stadteigenen Bäume die gleichen Maßstäbe in Sachen Vollzug der Baumschutzverordnung anlegt. "Die Stadt unterliegt dieser Verordnung genauso wie Privatleute", betont Schmidt. Und fährt fort: "Wir fällen genauso wenig gesunde Bäume, wie die Bürger das tun sollen. Im Umkehrschluss genehmigen wir den Bürgern die Fällung kranker Bäume genauso, wie wir das mit kranken stadteigenen Bäumen tun." Wichtig sei, dass sowohl seitens der Stadt als auch seitens der Bürger ein berechtigtes Interesse vorliege. Schmidt: "Die Ausnahmegründe, die zur Fällung berechtigen, sind in der Verordnung klar definiert." Der Baumbestand der Stadt werde regelmäßig eingehend überprüft. "Wir stellen an uns selbst in dieser Beziehung einen höheren Anspruch als an jeden Bürger." Baumkontrolleure kontrollieren laut Schmidt jährlich 11000 Bäume im öffentlichen Raum. Verhältnismäßig großzügig würden Genehmigungen zum Fällen bei Fichten erteilt. "In den 80er Jahren wurden viele Fichten gepflanzt, was mittlerweile ein Problem ist", informiert Schmidt. Damit auch in Zukunft der Baumbestand nachhaltig geschützt wird, empfiehlt Schmidt Privatleuten, mit Fachleuten zu sprechen, bevor Bäume gepflanzt werden. Ansprechpartner für die Baumschutzverordnung der Stadt Homburg ist die Grünflächenabteilung der Stadtverwaltung, Manfred Schmidt, Telefon (06841) 101504. "Diese Verordnung ist noch zeitgemäßer als früher."Manfred SchmidtMeinung

Von SZ-RedakteurinYvonne Wildschütz HintergrundDie "Verordnung zum Schutz von Bäumen in der Kreisstadt Homburg" besagt, dass unter anderem Bäume mit einem Stammumfang von 100 Zentimetern und mehr, gemessen in einer Höhe von einem Meter, geschützt sind. Sie dürfen nicht entfernt, geschädigt oder zerstört werden. Die zuständige Behörde kann unter gesetzlich festgelegten Bedingungen Ausnahmen und Befreiungen von diesem Verbot erteilen. Hierzu erteilt die städtische Grünflächenabteilung die fachliche Stellungnahme. Für den Vollzug der Verordnung war bis Ende 2007 die untere Naturschutzbehörde des Kreises zuständig. Seit Januar dieses Jahres ist es das Landesamt für Umweltschutz und Arbeitssicherheit in Saarbrücken. cros

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