Baulicher Charakter bleibt erhalten

Kirkel. Wie soll, oder besser, wie darf sich ein Dorf baulich weiterentwickeln? Diese Frage beschäftigte den Kirkeler Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstagabend (wir berichteten)

Kirkel. Wie soll, oder besser, wie darf sich ein Dorf baulich weiterentwickeln? Diese Frage beschäftigte den Kirkeler Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstagabend (wir berichteten). Konkret ging es um drei Bebauungspläne, die in der Zukunft verhindern sollen, dass in einigen gewachsenen Ortslagen in Kirkel-Neuhäusel und Limbach mit ihrer Einfamilienhaus-Charakteristik der 1950er und 1960er Jahre wesentlich größere Neubauten diesen Charakter zum aus Sicht der Anwohner Schlechteren verändern. So war der Ortsrat Kirkel-Neuhäusel in der Vergangenheit dazu aufgefordert worden, solche Lagen zu benennen, denen dieses Schicksal drohen könnte und deren Bebauung bislang noch nicht durch einen Bebauungsplan abgedeckt ist. Am Donnerstag entschied der Gemeinderat einstimmig, mit dem Beginn eines entsprechenden Planverfahrens zwei solcher Zonen in der Zukunft mit einem Bebauungsplan zu regeln, namentlich die Waldlandsiedlung und den Bereich "Südlich der oberen Burgstraße".CDU-Fraktionsvorsitzender Hans-Josef Regneri gab zu bedenken, dass diese Maßnahme keine Auswirkung auf schon bestehende Bebauung haben könne, eine Einschätzung, die Claus Eckel vom Kirkeler Bauamt mit Blick auf den "Bestandsschutz" bestätigte. "Alles, was aber neu hinzukommt, muss sich in den Ausführungen dem Bebauungsplan unterordnen." Beigeordneter Hans-Peter Schmitt (SPD) verwies in diesem Zusammenhang gerade auf die Waldlandsiedlung. "Dort finden wir noch die ursprüngliche Bebauung vor. Mit dem Beschluss wollen wir vermeiden, dass in der Zukunft ein Investor zwei Grundstücke erwirbt und dann dort eine Wohnanlage errichtet, die nicht in den Charakter der Waldlandsiedlung passt." Auch Bürgermeister Frank John (SPD) verdeutlichte die Reichweite der Beschlüsse zur Aufstellung der beiden Bebauungspläne.

Steht bei eben diesen Bebauungsplänen "Siedlung Waldland" und "Südlich der Burgstraße" in Kirkel-Neuhäusel nun die Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange an, so hat ein inhaltlich vergleichbares Verfahren in Limbach schon Einspruch hervorgerufen. Hier geht es um den Bebauungsplan "Auf dem Kothen" und im konkreten Streitfall um eine Baumaßnahme in der Weiherstraße. Hier hatte ein Investor im Zuge des Beteiligungsverfahrens die Einstellung und Aufhebung des Bebauungsplanverfahrens gefordert, da es sich, so der Rechtsanwalt des Investors, "um eine unzulässige Verhinderungsplanung" handele, die der schon erteilten Baugenehmigung entgegen stehe. Es sei, so der Rechtsbeistand in seiner schriftlichen Stellungnahme, zu erwarten, dass "im Hauptsacheverfahren die Baugenehmigung bestätigt wird." " Zudem lasse der Planentwurf jegliche städtebauliche Konzeption vermissen.

Unabhängig von diesen Einwänden beschloss der Gemeinderat bei einer Enthaltung, die Offenlegung des Bebauungsplanes und wies die Einwände des Investors zurück. Bürgermeister Frank John : "Das Bebauungsplanverfahren geht weiter seinen Weg, es ist unabhängig vom gegenwärtigen Rechtsstreit zu betrachten." "Das Bebauungs-

plan-

Verfahren geht weiter seinen Weg."

Bürgermeister Frank John

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