Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht Bauern gegen Jost am Renglischberg

Faha/Münzingen/Saarbrücken · Erste Normenkontrollklage gegen die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet ist beim OVG Saarlouis anhängig.

 Mitglieder der IG Renglischberg protestieren gegen die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes bei Mettlach-Faha (von links nach rechts): Landbesitzer Stefan Schmidt (Merzig), Bauer Bernhard Schmitt (Faha), Bauer Edmund Terver (Perl-Münzingen) und Bauer Günter Weber (Faha). 

Mitglieder der IG Renglischberg protestieren gegen die Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes bei Mettlach-Faha (von links nach rechts): Landbesitzer Stefan Schmidt (Merzig), Bauer Bernhard Schmitt (Faha), Bauer Edmund Terver (Perl-Münzingen) und Bauer Günter Weber (Faha). 

Foto: Dietmar Klostermann

Jetzt ist dem ersten Bauern in Mettlach-Faha endgültig der Kragen geplatzt. Günter Weber hat eine Normenkontrollklage gegen das Verfahren zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets Renglischberg gegen Saar-Umweltminister Reinhold Jost (SPD) beim Oberverwaltungsgericht in Saarlouis eingereicht. Nach SZ-Informationen ist das die erste Klage im Saarland gegen die Ausweisung der so genannten Natura-2000-Gebiete, zu denen das neue Landschaftsschutzgebiet Renglischberg zwischen Mettlach-Faha und Perl-Münzingen gehört. „Wir wollen Akteneinsicht bekommen in das Verfahren“, erklärte Weber der SZ.

Webers Klage wird wahrscheinlich nicht die einzige gegen das im Mai 2018 verordnete Landschaftsschutzgebiet bleiben. In der Interessengemeinschaft (IG) Renglischberg hatten sich vor einem Jahr etwa 60 Bauern und Landbesitzer zusammengefunden, um gegen die Pläne von Jost zu opponieren. Es geht dem Umweltminister bei der Unterschutzstellung vor allem um seltene Vogelarten wie den Mornellregenpfeifer, den Goldregenpfeifer und den Kiebitz, die auf ihrem Weg in die Winterquartiere im Süden Europas und in Afrika auf den Feldern am Renglischberg in der äußersten Nordwestecke des Saarlandes rasten. Vor allem der Mornellregenpfeifer braucht nach Angaben des Ministeriums abgeerntete Flächen, um sicher zu sein vor Beutetieren, die sich in nicht abgeernteten Feldern verstecken können und dem zarten Vögelchen auflauern. Deshalb müssen die Felder bis zum 15. August abgeerntet sein, da von August bis Ende September der Mornellregenpfeifer aus den Tundren Skandinaviens und Russlands erwartet wird. Die Bauern sehen in diesen Vorschriften eine klare Beeinträchtigung ihrer traditionellen Anbauweise. Die Landbesitzer sehen dadurch den Wert ihres Grund und Boden schwinden.

„Wir haben seit 100 Jahren unsere Vier-Felder-Wirtschaft“, sagt Bauer Edmund Terver aus Perl-Munzingen. Da wolle er sich von Jost nicht reinreden lassen und erwägt ebenfalls den Gang vor das OVG in Saarlouis. Landbesitzer Stefan Schmidt, ein Gymnasiallehrer aus Merzig, sagt: „Bewiesen ist die regelmäßige Pause des Mornellregenpfeifers am Renglischberg nicht.“ Die Vogelexperten sagten, sie könnten keine Beweisfotos zeigen, da dies einen „Foto-Tourismus“ auslösen würde.

Eine Sprecherin von Jost erklärte jetzt der SZ, dass für Vogelschutzgebiete „keine Verpflichtung für ein Artmonitoring auf Gebietsebene“ bestehe. Im Rahmen der Harmonisierung der Natura-2000-Richtlinien werde der Erhaltungszustand alle zwölf Jahre überprüft. Am Renglischberg untersuche jedoch ein ornithologischer Fachmann des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) das Gebiet regelmäßiger. Auch fachkundige Ornithologen des Nabu und des Ornithologischen Beobachterrings Saar (OBS) seien regelmäßig am Renglischberg. „Nach unseren Informationen gibt es aktuelle Nachweise aus 2018 wie auch aus den Vorjahren im Gebiet“, betonte die Jost-Sprecherin. Informationen über Sichtungen des Mornellregenpfeifers würden auf dem Internet-Portal ornitho.de bewusst nicht vollumfänglich zur Verfügung gestellt, um Störungen durch Besucher und „Ornithologen-Tourismus“ zu verhindern.

Nach SZ-Beobachtungen waren einige Maisfelder am Renglischberg noch nach dem 15. August nicht abgeerntet. Weil der Mais noch nicht reif war, sagen die Bauern. Dies habe jedoch noch keinerlei Sanktionen in diesem Jahr zur Folge, erklärte die Jost-Sprecherin. Die Erntefrist sei erst im Folgejahr einzuhalten. „Diese Übergangsregelung ist Ausdruck des verfassungsmäßig garantierten Verhälnismäßigkeits-Grundsatzes und bietet den Landwirten die Möglichkeit, die Fruchtfolge auf den Feldern entsprechend der Vorgaben der Verordnung frühzeitig anzupassen“, so die Sprecherin von Jost.

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