Bande verhalf mit falschen Papieren zum Führerschein

Saarbrücken/St.Wendel. Wer in Deutschland einen Führerschein erwerben will, muss eine Menge Prüfungsstoff pauken. Für manchen ist die theoretische Fahrprüfung auch sprachlich eine große Herausforderung. Das machte sich eine Bande zu Nutze, indem sie gefälschte Papiere ausstellte und falsche Prüflinge zum Tüv schickte

Saarbrücken/St.Wendel. Wer in Deutschland einen Führerschein erwerben will, muss eine Menge Prüfungsstoff pauken. Für manchen ist die theoretische Fahrprüfung auch sprachlich eine große Herausforderung. Das machte sich eine Bande zu Nutze, indem sie gefälschte Papiere ausstellte und falsche Prüflinge zum Tüv schickte. Das Landgericht hat gestern diesen Fall von banden- und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung verhandelt. Drei Männer und eine Frau, die von dem System profitiert hatten, saßen auf der Anklagebank. Alle waren geständig und kamen - mit einer Ausnahme - mit Bewährungsstrafen davon.Seit 2007 soll ein Fahrlehrer aus dem Landkreis St. Wendel unseriöse Geschäfte mit Führerscheinen gemacht haben. Laut Anklage verhalf der 63-Jährige Personen zu dem Papier, die entweder kein Deutsch oder nicht lesen und schreiben konnten. Rekrutiert wurden sie von zwei 29 und 45 Jahre alten Männern hauptsächlich in Rumänien. Rund 5000 Euro soll die Hilfe gekostet haben. Die Helfer sorgten für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, den Sehtest und die Erste-Hilfe-Bescheinigung. Für die theoretische Fahrprüfung beim Tüv wurde eine Ersatzperson gestellt und mit gefälschten Ausweisen ausgestattet. In der Anklage ist von insgesamt 134 Fällen die Rede.

Die Geständnisse führten zu verminderten Strafen: Der Fahrlehrer bekam zwei Jahre auf Bewährung. Ohne Geständnis hätten es drei bis vier werden können, so der Vorsitzende Richter und der Oberstaatsanwalt. Als Bewährungsauflage wurde eine Geldbuße verhängt: 12 500 Euro für die Landeskasse und 12 500 Euro für den Bewährungshilfeverein. An diesen Verein geht auch die geringere Geldbuße des 25-jährigen Mitangeklagten. Der 49-Jährige bleibt als einziger in Haft. Bei ihm wurde eine noch nicht verbüßte Strafe einbezogen. Der laut Richter "kleinste Fisch" unter den Angeklagten war eine 27-Jährige. Sie profitierte von dem System, weil eine andere für sie die schriftliche Prüfung ablegte. Sie erhielt sechs Monate auf Bewährung und 500 Euro Geldbuße. Dazu droht ihr jetzt noch Ungemach von der Führerscheinstelle. jht

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