Bahnlog obsiegt in Rechtsstreit mit BUND

Kirkel. Die Firma Bahnlog darf auf dem 60 Hektar großen Gelände des Kirkeler Gleisbauhofs weiterhin Schotter und Bahnschwellen aufarbeiten, sofern sie dabei Anordnungen des Landesamts für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) beachtet

Kirkel. Die Firma Bahnlog darf auf dem 60 Hektar großen Gelände des Kirkeler Gleisbauhofs weiterhin Schotter und Bahnschwellen aufarbeiten, sofern sie dabei Anordnungen des Landesamts für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) beachtet. Das ist das Ergebnis der mündlich verkündeten Entscheidung des Verwaltungsgerichts, mit dem eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen das dem Umweltministerium unterstehende LUA abgewiesen wurde. Ziel der Klage war es, das LUA zu zwingen, gegenüber der Firma strenge Umweltauflagen für den Weiterbetrieb durchzusetzen.

Das Ministerium hatte der Firma vor über einem Jahr mehrere Anordnungen zum Immissions- und Wasserschutz auferlegt. Drei weitere Anordnungen betrafen die Entwässerung des Geländes, Emissionsbegrenzungen für die Luftreinhaltung sowie den Lärmschutz. Der BUND bezweifelt, dass diese Auflagen vollständig umgesetzt wurden.

Strittig zwischen Bahnlog und dem BUND ist insbesondere die genaue Begründung des Richterspruchs, zumal die Entscheidung erst in frühestens drei Wochen in schriftlicher Form vorliegen wird.

Nach Darstellung der Firma kamen die Verwaltungsrichter zum Ergebnis, dass auf dem Gleisbauhof "weder ein Umweltschaden eingetreten noch einer zu erwarten" sei. Zudem habe sich die vom BUND befürchtete Gefährdung besonders geschützter Arten durch den Betrieb der Firma Bahnlog nicht bewahrheitet. Im Übrigen habe der BUND schon im November 2011 "den allergrößten Teil seiner Vorwürfe zurücknehmen müssen", so die Darstellung von Bahnlog.

Ganz anders äußerte sich dazu der frühere Chef des BUND, Joachim Götz. Er sagte der SZ, das Gericht habe sich auf den Standpunkt gestellt, dass ein Schaden nur "potenziell" eingetreten sei und dies eben nicht ausreiche. Zudem wolle sich das Gericht nicht an die Stelle des LUA setzen, das "eigentlich eingreifen müsste, das Unternehmen stattdessen aber gewähren" lasse.

Nach Darstellung von Götz ist bekannt, dass früher - also vor Wiederaufnahme der Gleisschotterarbeiten in den Jahren 2003/2004 - bestimmte Tierarten auf dem Bahnlog-Gelände heimisch waren, die heute nicht oder kaum mehr vorkämen. Als Beispiel dafür nannte er die Mauereidechse. Allerdings könne man nicht sicher sagen, ob die Dezimierung der Tierarten vor oder nach Inkrafttreten des Umweltschadensgesetzes erfolgt sei. Hinzu komme, dass auf dem Gleisbauhof die Wasserschutzgebietsverordnung nach wie vor nicht eingehalten werde. Sie sehe vor, dass das Aufhalden wassergefährdender Stoffe und das Betreiben von Rangierbahnhöfen nicht erlaubt sei, was aber nach wie vor geschehe, so der BUND.

Zwar habe Bahnlog nach Einreichung der Klage des BUND einige Missstände abgestellt. Dies wäre aber nicht geschehen, wenn der BUND nicht geklagt hätte, so Götz.

Die Firma Bahnlog bekräftigte ihre Absicht, am Homburger Standort ein Logistikzentrum für den Umschlag Straße/Schiene zu errichten.

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