Bäume und Sträucher dürfen Verkehrsraum nicht beeinträchtigen

Quierschied. In den vergangenen Wochen wurden in Quierschied vermehrt Beschwerden laut, dass Baumäste, Sträucher und Hecken in öffentliche Straßen und Gehwege wachsen und dadurch Autofahrer und Fußgänger behindern

Quierschied. In den vergangenen Wochen wurden in Quierschied vermehrt Beschwerden laut, dass Baumäste, Sträucher und Hecken in öffentliche Straßen und Gehwege wachsen und dadurch Autofahrer und Fußgänger behindern. In diesem Zusammenhang weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass die Besitzer verpflichtet sind, auf ihren Grundstücken, die an öffentlichen Straßen und Gehwegen gelegen sind, Bäume und Hecken so zu schneiden, dass der Verkehrsraum nicht beeinträchtigt wird. Über Gehwegen muss ein Raum von mindestens drei Metern, über Fahrbahnen ein Raum von mindestens 4,50 Meter Höhe freigehalten werden. Bäume, Hecken und Buschwerk dürfen nicht in den Verkehrsraum hineinragen und müssen mindestens 70 Zentimeter vor dem Fahrbahn- beziehungsweise Gehwegrand enden. Ausgedörrte Äste sind rechtzeitig aus den Bäumen herauszuschneiden, so dass sie nicht auf Straßen oder Gehwege fallen können. Nach Angaben der Gemeindeverwaltung werden in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen gemacht. ll

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