Badewannen-Prozess: Neues Gutachten belastet Angeklagten

Saarbrücken. Im spektakulären Saarbrücker Badewannen-Prozess belastet eine Studie der Universität des Saarlandes den Angeklagten. Der Berufskraftfahrer (52) steht wegen Totschlags vor dem Schwurgericht. Er soll im November 2011 seine Ehefrau (47), eine Ärztin, in der Badewanne der gemeinsamen Saarbrücker Wohnung getötet haben

Saarbrücken. Im spektakulären Saarbrücker Badewannen-Prozess belastet eine Studie der Universität des Saarlandes den Angeklagten. Der Berufskraftfahrer (52) steht wegen Totschlags vor dem Schwurgericht. Er soll im November 2011 seine Ehefrau (47), eine Ärztin, in der Badewanne der gemeinsamen Saarbrücker Wohnung getötet haben. Die Anklage geht davon aus, dass er sie mit dem Brausekopf geschlagen und dann erwürgt hat. Der Ehemann bestreitet die Tat. Die beiden Söhne machen von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Die Todesursache galt zunächst als ungeklärt - Grund genug für eine Obduktion. Bei der Untersuchung wurden zunächst nur minimale Verletzungen entdeckt. Doch dann fanden Rechtsmediziner am Kehlkopf frische Einblutungen. Die Pathologen gingen von diesem Zeitpunkt an von einem Tötungsdelikt aus: Die Frau sei erwürgt worden und an Sauerstoffmangel im Gehirn gestorben, hieß es.Die spätere Untersuchung des Brausekopfes aus dem Badezimmer der Familie ergab, dass winzige Verletzungen am Kopf der Getöteten zu den Noppen des Duschkopfs passen. Ein weniger exaktes Ergebnis brachte die Bestimmung des Todeszeitpunkts. Zwischen dem frühest- und spätestmöglichen Eintritt des Todes liegen demnach 16 Stunden.

Eine weltweit einmalige Studie erstellten zwei Rechtsmediziner und eine Humanbiologin der Universität des Saarlandes zu DNA-Spuren unter den Fingernägeln des Opfers. Die Fragestellung: Sind sie auf einen Kampf zurückzuführen oder ist es eine übliche Übertragung zwischen Menschen, die in einer Beziehung leben? Insgesamt 35 Probandenpaare stellten sich den Wissenschaftlern zur Verfügung. Zunächst wurden ihre Fingernägel geschnitten und ein Mundabstrich zur DNA-Gewinnung genommen. Nach zwei Wochen musste ein Teil der Paare ihren Partner kratzen, andere nicht. Danach spülte ein Teil der Versuchspersonen die Hände unter fließendem Wasser. Sodann wurden die Nägel geschnitten und die DNA quantitativ bestimmt. Danach wurde statistisch 90 Prozent mehr genetisches Material bei den Kratzenden gefunden.

Daraus sei - so das Ergebnis der Studie - zu folgern, dass die Spuren unter einem Fingernagel des Tötungsopfers mit 95-prozentiger Sicherheit nicht durch den Alltagskontakt erklärbar sind. Der Angeklagte gab an, seine Frau habe ihn am Vortag in einem Streit schlagen wollen, aber er sei ausgewichen und nur gestreift worden.

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