Ausschuss weist Wahlanfechtung zurück

Saarbrücken. Die Sozialdemokraten im Saarland wollen die Landtagswahl 2009 vom Verfassungsgerichtshof (VGH) überprüfen lassen. Denn: Es habe "schwere Demokratie- und Wahlrechtsverstöße" gegeben, sagte gestern SPD-Rechtsexpertin Anke Rehlinger. Hintergrund der SPD-Initiative ist die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses, die Wahlanfechtungen verschiedener Bürger abzuweisen

Saarbrücken. Die Sozialdemokraten im Saarland wollen die Landtagswahl 2009 vom Verfassungsgerichtshof (VGH) überprüfen lassen. Denn: Es habe "schwere Demokratie- und Wahlrechtsverstöße" gegeben, sagte gestern SPD-Rechtsexpertin Anke Rehlinger. Hintergrund der SPD-Initiative ist die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses, die Wahlanfechtungen verschiedener Bürger abzuweisen.

Im Interesse aller Fraktionen sollte es Klarheit über die demokratische Legitimation des Parlaments geben, so Rehlinger gegenüber der SZ. "Eine Klärung von unabhängiger Stelle ist daher dringend geboten."

Nach Auffassung des CDU-Rechtspolitikers Roland Theis (Foto: SZ) hat das mehrmonatige Wahlprüfungsverfahren ergeben, dass die Wahlbeschwerden keinerlei Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben. Für eine Ungültigkeit der Wahl sei dies allerdings erforderlich. Deshalb sei "der Landtag zu Recht so zusammengesetzt wie er gewählt wurde". "Bei dem Wahlergebnis der SPD würde ich auch für Neuwahlen plädieren", meinte Theis schmunzelnd. Die SPD erhielt damals 24,5 Prozent, ein Minus von 6,3 Prozentpunkten. Die CDU kam auf 34,5 Prozent und musste 13 Prozentpunkte einbüßen.

Die FDP geht davon aus, dass der VGH die Landtagswahl bestätigen wird. "Selbst wenn es kleine Mängel gegeben hat", erklärte der Abgeordnete Horst Hinschberger. Die rechtspolitische Sprecherin der Linken, Birgit Huonker, meinte, es habe nicht nachgewiesen werden können, ob die Wahlfehler zu Veränderungen im Abstimmungsverhalten führten.

Bei den Wahlanfechtungen ging es um die Linken-Liste im Wahlkreis Neunkirchen, die Gestaltung von Stimmzetteln und die bereits als verfassungswidrig festgestellte Wahlwerbung der Ex-CDU-Regierung.

Hintergrund

Der Verfassungsgerichtshof hatte Ende Januar den Landtag gerügt, weil er nach 17 Monaten immer noch nicht über die Wahlanfechtung eines Bürgers entschieden hatte. Der Wahlprüfungsausschuss kam in der Tat nurlangsam in die Gänge, da nach der Landtagswahl am 30. August 2009 erst im November eine Regierung gebildet wurde und das Parlament seine Arbeit aufnehmen konnte. Zudem musste erst ein Wahlprüfungsgesetz die rechtlichen Voraussetzungen für die Arbeit der Abgeordneten schaffen. Landtagsverwaltung und Parlamentarier sind sich einig: Künftig soll es schneller gehen. gp

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