Ausnahmeerlaubnis für das Befahren des Friedhofs mit Auto

Quierschied. Damit auch ältere und gehbehinderte Mitbürger die Grabstätten ihrer Angehörigen besuchen können, besteht für alle Friedhöfe in der Gemeinde Quierschied die Möglichkeit, eine Erlaubnis zum Befahren der Friedhöfe mit dem eigenen Auto zu erhalten. Dies teilt die Gemeindeverwaltung mit

Quierschied. Damit auch ältere und gehbehinderte Mitbürger die Grabstätten ihrer Angehörigen besuchen können, besteht für alle Friedhöfe in der Gemeinde Quierschied die Möglichkeit, eine Erlaubnis zum Befahren der Friedhöfe mit dem eigenen Auto zu erhalten. Dies teilt die Gemeindeverwaltung mit. Die Erlaubnis, so heißt es weiter, werde für einen Besuch an Wochentagen - 10 bis 12 Uhr - erteilt. Ausgenommen seien alle Feiertage und der Besuch während einer laufenden Trauerfeier. Die Besuche, so teilt die Gemeindeverwaltung mit, müssen außerdem einen Tag vorher beim Baubetriebshof der Gemeinde Quierschied angezeigt werden, damit das Friedhofstor geöffnet wird. llWeitergehende Auskünfte zu den Vorschriften erteilt die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Quierschied, Rathaus, Zimmer 305; Telefon (0 68 97) 961-174.

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