Maskenpflicht im ÖPNV Wer prüft Ausnahme von der Maskenpflicht?

Saarbrücken · Aus gesundheitlichen Gründen kann man auf die Maske in Bus und Bahn verzichten. Das aber kann zu Verunsicherung und Konflikten führen.

 In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt Maskenpflicht. Sie durchzusetzen, ist manchmal eine Herausforderung.  

In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt Maskenpflicht. Sie durchzusetzen, ist manchmal eine Herausforderung.  

Foto: dpa/Arne Dedert

Kürzlich in einem Bus in Saarbrücken: Ein gutes Dutzend Passagiere verteilt sich auf den Plätzen. Alle tragen – ordnungsgemäß – Masken. Dann steigt ein Mann zu, der offensichtlich keinen Mund-Nasen-Schutz dabei hat. Er nimmt Platz in der Nähe des Busfahrers, der wiederum erst einmal keine Anstalten macht, den Mann auf dessen Maskenpflicht hinzuweisen. Der Bus fährt los und es entbrennt eine angeregte Diskussion über diesen offensichtlichen Regelverstoß. Einige Passagiere beschweren sich lauthals über „asoziales Verhalten“, über „Rücksichtlosigkeit“ und die potenzielle „Gefahr für alle Mitfahrer“. Der Mann ohne Maske wiederum spricht von „Denunziantentum“. Am Ende beschwert sich ein Fahrgast direkt beim verunsicherten Busfahrer, der daraufhin erklärt, der Mann ohne Maske habe ein ärztliches Attest vorgezeigt, das ihn von der Maskenpflicht befreie. So wie es die saarländische Verordnung vom 2. Oktober vorschreibt: „Die entgegenstehenden gesundheitlichen Gründe sind bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs nachzuweisen.“ Ein Fall von Diskriminierung also?