Auf den Sicherungsschein achten

St. Ingbert. Die St. Ingberter Schüler, die durch einen zahlungsunfähigen Reiseveranstalter um ihre Anzahlungen gebracht wurden (wir berichteten), sind offenbar nicht die einzigen, die im Saarland einem möglichen Betrüger aufgesessen sind

St. Ingbert. Die St. Ingberter Schüler, die durch einen zahlungsunfähigen Reiseveranstalter um ihre Anzahlungen gebracht wurden (wir berichteten), sind offenbar nicht die einzigen, die im Saarland einem möglichen Betrüger aufgesessen sind. "Deshalb ist bei der Buchung einer Reise grundsätzlich Vorsicht geboten", betont der frühere Bundestagsabgeordnete Albrecht Feibel (Foto: fb), der selbst Reiseveranstalter ist und von 1985 bis 1994 auch Präsident des Bundesverbandes mittelständischer Reiseunternehmen (asr) war. "Nicht immer ist der Billige auch der Beste", meint der Experte.

Bei einer Reisebuchung beträgt die Anzahlung nach Feibels Angaben zehn bis 20 Prozent des Reisepreises. Bei der besagten Gruppenreise nach Lloret de Mar wären dies pro Person also maximal 60 Euro gewesen. "Außerdem ist ein seriöser Reiseveranstalter gesetzlich verpflichtet, mit der Reisebestätigung und bei der geleisteten Zahlung dem Kunden einen Sicherungsschein zu übergeben." Dieser Schein ist die Bestätigung, dass das eingezahlte Geld versichert ist. Im Insolvenz-Fall des betreffenden Reiseveranstalters bezahlt diese Versicherung den eingezahlten Betrag zurück.

In der Regel haben seriöse Reiseveranstalter - und dies ist die überwiegende Mehrzahl - die Insolvenzversicherung im Reisepreis eingeschlossen. Die großen und die kleinen und die regionalen Reiseveranstalter, die meist das Direktinkasso beim Kunden praktizieren, schicken diesem mit der Reisebestätigung gleichzeitig die Police für die Insolvenzversicherung zu. Feibel: "Die Reisebranche zählt zu den wenigen Branchen, die sich gegen die eigene Insolvenz versichern muss. Es liegt deshalb am Kunden, sich bei seiner Reisebuchung zu vergewissern, dass er auch einen Sicherungsschein bekommt."

Gleichzeitig sollte man, so der Experte, auch darauf achten, dass Reiseveranstalter, insbesondere bei Gruppenreisen, eine eigene Veranstalter-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben, die im Falle von Schäden während der Reise eintritt. Zu warnen sei auch vor der sogenannten "Eigenveranstaltung". Die selbst organisierte Reise berge für den "Veranstalter" (beispielsweise Lehrer oder Vereinsvorsitzende) eine Reihe von haftungsrechtlichen Gefahren. "Auf den ersten Blick mag die selbst organisierte Reise billig erscheinen, im Fall des Falles kann sie aber für den Verantwortlichen ganz schön teuer werden", sagt Feibel.

Der Fall der geprellten Schüler aus St. Ingbert und Saarbrücken werfe nach Ansicht des Reiseveranstalters leider ein schlechtes Licht auf eine Branche, die angesichts der Vielzahl von Reisenden eigentlich hervorragende Arbeit leistet. Die Tourismusbranche verurteile deshalb das Verhalten des so genannten "St. Ingberter Reiseveranstalters" auf das Schärfste. Er verursachte einen Imageschaden für die gesamte Branche. red