Auf Dauer hinter Gittern

Saarbrücken. Äußerlich ungerührt hat gestern ein 36 Jahre alter Saarländer seiner Verurteilung vor dem Landgericht zugehört. Die Richter verhängten gegen ihn eine Haftstrafe von zehn Jahren wegen der versuchten Vergewaltigung einer 73-Jährigen in Schmelz, eines Diebstahls und eines versuchten Diebstahls

Saarbrücken. Äußerlich ungerührt hat gestern ein 36 Jahre alter Saarländer seiner Verurteilung vor dem Landgericht zugehört. Die Richter verhängten gegen ihn eine Haftstrafe von zehn Jahren wegen der versuchten Vergewaltigung einer 73-Jährigen in Schmelz, eines Diebstahls und eines versuchten Diebstahls. Sie stuften den Gelegenheitsarbeiter zudem als gefährlich für die Allgemeinheit ein und ordneten deshalb für die Zeit nach Verbüßung der Haftstrafe die weitere Unterbringung des Manns in der Sicherungsverwahrung an. Diese wird ebenfalls in Gefängnissen abgesessen und ist grundsätzlich unbefristet.Aus Sicht des Gerichts war eine mildere Maßnahme des Staates gegen den Schmelzer nicht möglich. Zu hoch sei dessen Rückfalltempo, zu hoch dessen Aggressionspotenzial. Seit seinem 17. Lebensjahr sei der Angeklagte regelmäßig mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Seit 1993, damals war er gerade 20 Jahre alt, habe er den Großteil seines Lebens in Gefängnissen verbracht. Das erste Sexualdelikt rührt aus jener Zeit. Im Mai 1993 habe der Beschuldigte sich an einer 66 Jahre alten Gastwirtin vergangen. Er sei der letzte Gast in deren Lokal gewesen, habe die Frau von hinten gepackt und zu Boden geworfen. Er habe ihren Kopf auf den Boden geschlagen. Dann habe er das Opfer teilweise entkleidet und seine sexuellen Bedürfnisse mit Gewalt durchgesetzt. Für diese Tat saß der Angeklagte zwei Jahre in Haft. Amokfahrt durchs Land1996 habe er ein Auto gestohlen und eine Amokfahrt quer durch das Land gemacht. Deshalb und wegen anderer Delikte sei er mehr als drei Jahre in Haft gewesen. Rund 14 Tage nach der Entlassung aus dem Gefängnis habe er eine Prostituierte zum Sex gezwungen. Zunächst habe er im Mai 2000 normalen Sex gegen Bezahlung mit der Frau gehabt. Später sei er zurückgekehrt, habe sich unter einem Vorwand Zutritt zu deren Wohnung verschafft und sich gewaltsam an ihr vergangen. Insgesamt sechseinhalb Jahre saß der Mann wegen dieser und weiterer Delikte anschließend in Haft. Im Mai 2007 wurde er entlassen.Am 4. Juli 2009 habe er dann seine bislang letzten Straftaten verübt. Nach einer durchzechten Nacht habe er mit seinem Kraftroller nach Hause fahren wollen. Doch das Zweirad habe nicht funktioniert. So habe der Mann versucht, ein Auto zu stehlen - zunächst vergebens. Erst beim zweiten Wagen habe er Erfolg gehabt. Mit diesem Auto sei er dann an der Grundschule in Schmelz vorbeigefahren. Dort habe er die für ihn fremde Frau gesehen, die auf dem Weg zum Friedhof gewesen sei. Er sei ausgestiegen, habe sie von hinten gepackt, zu Boden geworfen, ihren Kopf auf die Erde gestoßen, sie zum Teil entkleidet. Dann aber habe ihn eine Passantin gestört, der Angeklagte flüchtete. Er konnte jedoch schnell dingfest gemacht werden. Ob der Mann das gestrige Urteil mit der Revision anfechten wird, ist noch offen.

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