Auch Arbeitslose müssen ihren Urlaub anmelden
Saarbrücken. Wenn Arbeitnehmer in den Urlaub fahren, müssen sie in der Regel einen Urlaubsschein ausfüllen. Doch auch wer arbeitslos ist, muss seinen Urlaub abstimmen. Darauf weist die Agentur für Arbeit kurz vor den Schulferien hin. Arbeitslose müssen eine geplante Urlaubsreise rechtzeitig vorher mit der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter abstimmen
Saarbrücken. Wenn Arbeitnehmer in den Urlaub fahren, müssen sie in der Regel einen Urlaubsschein ausfüllen. Doch auch wer arbeitslos ist, muss seinen Urlaub abstimmen. Darauf weist die Agentur für Arbeit kurz vor den Schulferien hin. Arbeitslose müssen eine geplante Urlaubsreise rechtzeitig vorher mit der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter abstimmen. Der Urlaubsantrag sollte sofort gestellt werden, wenn der geplante Termin feststeht, die Beantragung kann auch telefonisch erfolgen. Auf jeden Fall ist die ausdrückliche Genehmigung durch die Arbeitsvermittlung erforderlich, heißt es in einer Mitteilung der Agentur für Arbeit. Dabei sei wichtig: Durch die Ortsabwesenheit dürfe sich kein Arbeitsangebot verzögern, kein Vorstellungsgespräch platzen und keine Weiterbildung verschieben. Erfolge die vorherige Meldung nicht, würden die Leistungen zu Unrecht bezogen. Die Zahlung werde eingestellt und die Überzahlungsbeträge zurückgefordert. "Für insgesamt drei Wochen Urlaub im Jahr kann das Arbeitslosengeld gezahlt werden. Wer mehr als drei Wochen nicht erreichbar ist, erhält für diese weitere Zeit keine Leistungen mehr", sagt Monika Fuchs von der Arbeitsagentur. Der Zeitraum von drei Wochen könne innerhalb eines Kalenderjahres auch in mehreren Abschnitten genommen werden. red arbeitsagentur.de