Datenschutz Auch Ärzte müssen den strengeren Datenschutz achten

Saarbrücken · Seit die Europäischen Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai dieses Jahres in Kraft getreten ist, hat sich auch in saarländischen Arztpraxen einiges verändert.

So dürfen etwa Patienten im Wartezimmer streng genommen nicht mehr mit Namen aufgerufen werden. Ebenso untersagt ist es, die Namen von Patienten am Telefon zu nennen, wenn andere mithören können. Dokumente wie Arztberichte, Rezepte oder Überweisungen müssen vor den Blicken der Öffentlichkeit geschützt werden. Bei der saarländischen Ärztekammer stößt die Grundverordnung auf Kritik. Zwar habe sie alle Beteiligten für den Datenschutz sensibilisiert, doch bedeute dies einen erheblichen größeren Aufwand, der zu Lasten der Zeit gehe, die der Arzt für Patienten hat, sagte Dr. Eckart Rolshoven, Vorstandsmitglied der Ärztekammer.

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