Arnim: Landtag verhält sich verfassungswidrig

Saarbrücken. Der Speyerer Verfassungsrechtler von Arnim hat den Landtags-Fraktionen verfassungswidriges Verhalten vorgeworfen. Hintergrund ist die 47-prozentige Erhöhung der Fraktionszuschüsse im Haushalt 2010. Von Arnim weist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1966 hin

Saarbrücken. Der Speyerer Verfassungsrechtler von Arnim hat den Landtags-Fraktionen verfassungswidriges Verhalten vorgeworfen. Hintergrund ist die 47-prozentige Erhöhung der Fraktionszuschüsse im Haushalt 2010. Von Arnim weist auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1966 hin. Danach liege "ein die Verfassung verletzender Missbrauch" vor, weil die Fraktionen sich Zuschüsse in einer Höhe bewilligten, "die durch die Bedürfnisse der Fraktionen nicht gerechtfertigt sind". Stattdessen beruhten die Zuschüsse auf einer machtorientierten Absprache der vier etablierten Fraktionen, die sich am größten gemeinsamen Nenner ausrichte.Von Arnim kritisierte FDP-Fraktionschef Horst Hinschberger, der die parlamentarische Kontrolle beschwöre, um eine 92-prozentige Erhöhung der Staatsgelder an seine Fraktion zu rechtfertigen. Er lasse dabei allerdings außer Acht, dass es im parlamentarischen System vornehmlich Aufgabe der Opposition sei, die Regierung zu kontrollieren. Die Regierungsfraktionen hingegen bildeten mit der Regierung eine politische Einheit. Sie sähen es als primäre Aufgabe an, die Regierung gegen Kritik der Opposition zu verteidigen. Dass die Front heute nicht mehr zwischen Regierung und Parlament, sondern zwischen Regierung und den sie tragenden Fraktionen einerseits und der Opposition andererseits verlaufe, sei "ein Gemeinplatz in Staatsrechtslehre und Politikwissenschaft". Von Arnim nannte es aberwitzig, dass die FDP in Regierungsverantwortung 92 Prozent mehr Geld bekommen habe als noch zu Oppositions-Zeiten. Genau so ungerechtfertigt sei das Plus von 59 Prozent für die Grünen. gp

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