Vertretungslehrer Arbeitslos in die Sommer-Ferien?

Saarbrücken · Vertretungslehrer in Rheinland-Pfalz müssen sich in den Sommerferien oft arbeitslos melden, ihre Saar-Kollegen kommen meist besser weg.

 Auch im Saarland endeten einige befristete Lehrerverträge zum Beginn der Sommerferien.

Auch im Saarland endeten einige befristete Lehrerverträge zum Beginn der Sommerferien.

Foto: picture alliance / dpa/Bernd Weissbrod

In Rheinland-Pfalz gehen laut der Jungen Union hunderte Vertretungslehrer arbeitslos in die Sommerferien. Sie besäßen nur befristete Verträge, die zu den Ferien auslaufen. Hinzu komme, dass sie sich drei Monate zuvor arbeitslos melden müssen, also bevor die Personalplanung für das kommende Schuljahr abgeschlossen sei. Doch wie geht es den Vertretungslehrern im Saarland?

Laut Bildungsministerium gibt es 9072 Lehrkräfte im saarländischen Schuldienst, davon 7881 im Beamtenstatus. 891 Lehrkräfte sind unbefristet angestellt, 363 (rund vier Prozent) befristet. Zu Beginn der Sommerferien liefen demnach hierzulande 45 Verträge aus. Zum 31. Juli sind es weitere 38 Verträge. Allerdings: Eine Praxis, die Verträge vor der Ferienzeit zu kündigen, gebe es im Saarland nicht. „Das Ziel des Bildungsministeriums ist es, möglichst alle Lehrkräfte unbefristet zu beschäftigen“, sagt Marija Herceg, Pressesprecherin des Bildungsministeriums. Und auch Andreas Sánchez Haselberger, stellvertretender Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), erklärt: „Wir haben vor einigen Jahren mit Gewerkschaft und Verbänden dafür gesorgt, dass zumindest die Ferien mitbezahlt werden. Die Kollegen brauchen soweit möglich auch Planungssicherheit.“

Laut Bildungsministerium sind befristete Verträge bei Lehrkräften nach geltendem Recht lediglich in zwei Fällen möglich: Erstens zur Vertretung von Lehrern, die in Elternzeit oder Mutterschutz sind oder die längere Zeit wegen einer Krankheit ausfallen. Zweitens, wenn die Lehrkräfte  noch nicht voll ausgebildet sind und die Wartezeit auf einen Referendarplatz überbrücken wollen. Eine durchschnittliche Verweildauer in einem befristeten Angestelltenverhältnis könne nicht ermittelt werden. „Ein Großteil zunächst befristeter Beschäftigter, die für die angestrebte Schulform voll ausgebildet sind, werden nach einer Dauer von ein bis zwei Jahren unbefristet übernommen“, so das Bildungsministerium. „Im Saarland gibt es keine Kettenverträge im Lehrerbereich, weil hinter einer befristeten Beschäftigung stets ein konkreter Vertretungsgrund gegeben sein muss.“ Die Personalplanungen für das kommende Schuljahr seien zurzeit am laufen, so das Ministerium.

Sánchez Haselberger spricht allerdings noch einen weiteren Punkt an. So sei es schon seit geraumer Zeit schwierig, genügend Grundschullehrer zu finden. Er schlägt vor, das Beamtengehalt der Grundschullehrer an das der Gymnasiallehrer (von A 12 auf A 13) anzuheben. Beim Bildungsministerium strebt man jedoch andere Maßnahmen an. So habe man bereits zu Beginn des Schuljahres 2016/17 ein Paket zur Entlastung der Lehrkräfte und Schulleitungen an den Grundschulen geschnürt. Absolventen für das Grundschullehramt im Saarland würden direkt verbeamtet. Außerdem würden sie jederzeit und nicht nur zum Schuljahrs- beziehungsweise Halbjahresbeginn eingestellt. Die Pflichtstundenzahl der Vollzeitlehrkräfte betrage nun 28 Wochenstunden, statt wie bisher 28,5. Und zur Entlastung der Schulleiter will man an Grundschulen mit Dependance, gebundenen Ganztagsschulen und Grundschulen mit besonderen Belastungen einen ständigen Vertreter des Schulleiters (Konrektor) berufen.

Bereits im September 2016 hatte die damalige saarländische Bildungsstaatssekretärin Andrea Becker (SPD) entgegnet, dass die von der GEW geforderte Erhöhung der Besoldung auf Bundesebene zwischen den Tarifparteien zu klären sei. Zudem zahle das Saarland das gleiche Gehalt wie in neun anderen Bundesländern.

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