Arbeitsgericht verurteilt Uniklinik zu 10 000 Euro Zwangsgeld

Saarbrücken/Homburg. Das Arbeitsgericht Saarbrücken hat den Vorstand des Universitätsklinikums des Saarlandes (UKS) zu 10 000 Euro Zwangsgeld verurteilt (Az.: 65 Ca 96/09). In dem Beschluss, der unserer Zeitung vorliegt, heißt es, "im Falle der Uneinbringlichkeit" werde die Klinikleitung zu einem Tag Zwangshaft verurteilt

 Die Besetzung der Pflegedienstleitungen in der Uniklinik Homburg brachte den Stein ins Rollen. Foto: Becker & Bredel

Die Besetzung der Pflegedienstleitungen in der Uniklinik Homburg brachte den Stein ins Rollen. Foto: Becker & Bredel

Saarbrücken/Homburg. Das Arbeitsgericht Saarbrücken hat den Vorstand des Universitätsklinikums des Saarlandes (UKS) zu 10 000 Euro Zwangsgeld verurteilt (Az.: 65 Ca 96/09). In dem Beschluss, der unserer Zeitung vorliegt, heißt es, "im Falle der Uneinbringlichkeit" werde die Klinikleitung zu einem Tag Zwangshaft verurteilt. Diese sei am UKS-Vorstandsvorsitzenden und ärztlichen Direktor, Professor Dr. Wolf-Ingo Steudel, "zu vollstrecken".Hintergrund ist ein Rechtsstreit um die Besetzung der Pflegedienstleitungen in den einzelnen Kliniken. Im Rahmen einer Neuorganisation wurden einigen Pflegedienstleitern die Kompetenzen beschnitten und eine neue Hierarchiestufe mit "geschäftsführenden Pflegedienstleitungen" eingeführt. Mehrere Pflegechefs bekamen damit einen Vorgesetzten vor die Nase gesetzt und verloren Zuständigkeiten, obwohl sie per Arbeitsvertrag als "leitende Pflegekraft" eingestuft waren.

In dem Pflegekrach am Homburger Uniklinikum hatte das Saarbrücker Arbeitsgericht im Dezember in mehreren Urteilen deutliche Worte gesprochen. Das UKS wurde verurteilt, die Kläger (leitende Pflegekräfte) "unverändert mit den Kompetenzen, insbesondere den Aufsichtsfunktionen und dem Aufgabenbereich einer Pflegedienstleitung" zu beschäftigen. Die Klinikleitung habe dieses vorläufig vollstreckbare Urteil bislang nicht umgesetzt, vielmehr weitere Fakten geschaffen, argumentiert der St. Ingberter Rechtsanwalt Markus Dönneweg, der mehrere Betroffene vertritt. Er hatte deshalb Zwangsmittel gegen den Vorstand gefordert. Der UKS-Vorstand könnte die Vollstreckung des Zwangsgeldes abwenden, wenn er das Urteil des Arbeitsgerichtes, gegen das Berufung eingelegt ist, umsetzt. Eine UKS-Sprecherin teilte mit, der Vorstand werde alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen. mju

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