Arbeitgeber müssen Schwerbehinderte beschäftigen

Saarbrücken. Die Agentur für Arbeit weist darauf hin, dass private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens zwanzig Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet sind, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen

Saarbrücken. Die Agentur für Arbeit weist darauf hin, dass private und öffentliche Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens zwanzig Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet sind, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. "Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Abgabefrist zur Anzeige am 31. März abläuft. Arbeitgeber sollten auf die Einhaltung der Frist achten, um rechtliche Nachteile zu vermeiden", erklärt die Pressesprecherin der Agentur für Arbeit Saarland, Nicole Feibel. Die Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sind bei der jeweils zuständigen Arbeitsagentur in Saarbrücken, Neunkirchen oder Saarlouis einzureichen. "Unser Arbeitgeber-Service unterstützt Firmen gerne bei der Besetzung ihrer offenen Stellen mit Schwerbehinderten und Rehabilitanden. Sie können sich diesbezüglich an ihre persönlichen Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur wenden oder über die Arbeitgeber-Hotline (0 18 01) 66 44 66 Kontakt aufnehmen", empfiehlt Feibel. red Weitere Infos rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer sind bei den zuständigen Mitarbeitern der Agentur für Arbeit Saarland erhältlich. Ansprechpartner für Saarbrücken ist Thomas Grimm, Tel. (06 81) 9 44 11 21.

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