Anwalt spricht zum Thema "Sicherung von Wlan-Netzen"

Sulzbach. Zu einem Vortrag, der das Thema "Recht im Internet" betrifft, lädt die VolkshochschuleSulzbach ein. Der BGH hat am 12. Mai (Aktenzeichen: I ZR 121/08) eine Entscheidung darüber getroffen, ob und wie ein Wlan-Netzwerk gegen unbefugte Benutzung gesichert werden muss

Sulzbach. Zu einem Vortrag, der das Thema "Recht im Internet" betrifft, lädt die VolkshochschuleSulzbach ein. Der BGH hat am 12. Mai (Aktenzeichen: I ZR 121/08) eine Entscheidung darüber getroffen, ob und wie ein Wlan-Netzwerk gegen unbefugte Benutzung gesichert werden muss. Die Entscheidung wurde bereits kurz nach ihrem Bekanntwerden Ende Mai in der Öffentlichkeit breit diskutiert, wenngleich zum damaligen Zeitpunkt nur die Pressemitteilung des BGH und noch nicht die Entscheidungsgründe im Einzelnen veröffentlicht waren. Nachdem nunmehr die Urteilsgründe vorliegen, wird Rechtsanwalt Wolfgang Kuntz die Entscheidung des BGH eingehend besprechen und die Konsequenzen und Folgerungen insbesondere für private Nutzung eines Wlan-Netzes erörtern und hierbei auch Tipps für die Praxis geben. Die Veranstaltung findet statt am Donnerstag, 4. November, 19 Uhr, in der Stadtbibliothek Sulzbach, Auf der Schmelz. Der Eintritt ist frei. red

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