Revisionsantrag mit 1347 Seiten Schneidewind-Anwalt beantragt Aufhebung des Untreue-Urteils

Saarbrücken/Homburg · Exakt 1347 Seiten einschließlich Anlagen füllen der Revisionsantrag und die Begründung im Fall des zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilten Homburger Oberbürgermeisters Rüdiger Schneidewind.

 Der suspendierte Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD)

Der suspendierte Homburger Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind (SPD)

Foto: dpa/Oliver Dietze

In Justizkreisen ist von „Buchstärke“ die Rede. Joachim Giring, Verteidiger des seit Ende März vom Dienst suspendierten 51-jährigen SPD-Politikers, bestätigte jetzt auf Anfrage, dass er die umfassende Revisionsschrift beim Landgericht eingereicht hat. Giring beantragt demnach, dass der fünfte Strafsenat beim Bundesgerichtshof (BGH) mit Sitz in Leipzig das Urteil der vierten Strafkammer des Saarbrücker Landgerichts gegen seinen Mandanten aufhebt. Nach SZ-Informationen ist der zuständige Oberstaatsanwalt derzeit dabei, eine Gegenerklärung zu verfassen. Dann werden die Akten über die saarländische Generalstaatsanwaltschaft an den Generalbundesanwalt und von dort aus an den BGH weitergeleitet. Offen ist, ob der Strafsenat noch in diesem Jahr entscheidet. In der so genannten Detektiv-Affäre wurde Schneidewind bereits im Februar nach mehrtägiger Hauptverhandlung mit umfassender Beweisaufnahme der Untreue in einem besonders schweren Fall schuldig gesprochen. Das Urteil: 15 Monate Haft auf Bewährung und 10 000 Euro Geldstrafe. Diese Entscheidung stieß im Saarpfalz-Kreis zumindest teilweise auf Unverständnis und Kritik. Sollte der  Richterspruch rechtskräftig werden, verliert der Oberbürgermeister automatisch sein Amt und den Beamtenstatus.

Das Gericht kreidete dem Rathauschef an, er habe mit der Beauftragung eines Düsseldorfer Detektiv­büros, das städtische Mitarbeiter überwachte, Geld des Steuerzahlers „verschleudert“. Er habe gegen seine Dienstpflichten verstoßen und einen Schaden von mehr als 100♦000 Euro zum Nachteil der Stadt zu verantworten. Gleichzeitig prangerten die Richter „erschreckende Zustände“ im Homburger Rathaus an. Durch die Beweisaufnahme sei klar geworden, mit „welchem Dilettantismus und welcher Sorglosigkeit an der Spitze der Stadt Homburg“ vorgegangen worden sei.

Das Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsicht hat Schneidewind daraufhin vorläufig von seinem Amt suspendiert. Über eine Kürzung seines Gehaltes ist noch nicht entschieden.

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