Anwalt der Tosa-Wirtin verteidigt Kripo

Saarbrücken. Rechtsanwalt Walter Teusch genießt nicht den Ruf eines "polizeifreundlichen Juristen." Im Pascal-Prozess verteidigte er die Hauptangeklagte Christa W., Ex-Wirtin der Tosa-Klause. Teusch sagt über sich: "Ich bin mit Sicherheit derjenige, der im Fall Pascal oft und scharf die Kriminalpolizei kritisiert hat

Saarbrücken. Rechtsanwalt Walter Teusch genießt nicht den Ruf eines "polizeifreundlichen Juristen." Im Pascal-Prozess verteidigte er die Hauptangeklagte Christa W., Ex-Wirtin der Tosa-Klause. Teusch sagt über sich: "Ich bin mit Sicherheit derjenige, der im Fall Pascal oft und scharf die Kriminalpolizei kritisiert hat." Jetzt sieht sich Teusch aber plötzlich gefordert, die Pascal-Ermittler und Kripo-Chef Peter Steffes zu verteidigen. Anlass sind Vorwürfe aus den eigenen Reihen der Polizei. Hauptkommissar Volker Martin behauptet - wie wiederholt berichtet - in einer Strafanzeige -, in dem spektakulären Fall sei ein frühzeitiger Hinweis auf Kindesmissbrauch, der Anfang 2001 von einem V-Mann der Drogenermittler kam, verschlampt worden. Das war vor dem Verschwinden des Kindes. Entsprechende Unterlagen der Fahnder sollen später geschreddert worden sein, um diese peinliche Panne zu vertuschen. Anwalt Teusch verfügt über Berge von Akten zum Ermittlungsfall Pascal. Als diese Vorwürfe jetzt öffentlich wurden, wälzte er das Material und kommt zu dem Fazit: "Was Herr Martin sagt, ist haltlos!" Die Ermittlungen seien komplett dokumentiert. "Es wurde kein Hinweis unter den Teppich gekehrt." Der Verteidigung liege die gesamte, durchnummerierte Akte vor. Teusch bestätigt, dass es Anfang 2001 eine Spur auf möglichen sexuellen Missbrauch im Umfeld der Tosa-Klause gab. Diese kam aus einem Fall der Drogenfahnder, die seine Mandantin damals im Visier hatten. Wegen der Drogen-Vorwürfe kam es auf richterliche Anordnung im April 2001 auch zur ergebnislosen Durchsuchung der Kneipe. Wenn Aktenteile, wie behauptet, geschreddert worden sein sollten, müssten folglich ein Ermittlungsrichter und ein Staatsanwalt zu den Mitwissern gehörten. Teusch: "Das ist abwegig!" Die Unterlagen seien komplett. Eine so genannte Vertrauensperson (VP) der Polizei, eine milieunahe Person, war in dem Fall auch im Spiel. Der Mann wurde von den Drogenermittlern im März und April 2001 gezielt in die Tosa-Klause geschickt. Er berichtete Ende Mai, er habe auftragsgemäß fünf Besuche in der Kneipe zu unterschiedlichen Zeiten unternommen: Von Drogenhandel und Drogengenuss keine Spur. Weitere Feststellungen habe er nicht gemacht. Also kein Hinweis des V-Mannes auf Kindesmissbrauch, der vor dem Verschwinden des kleinen Pascals datiert. Im Oktober, als fieberhaft nach Pascal gesucht wurde, soll der Mann sich dann aber wieder gemeldet haben.Teuschs Fazit: "Hauptkommissar Martin fantasiert nach meiner Auffassung, wenn er von einem frühen Hinweis auf Kindesmissbrauch spricht."

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