Anträge auf Fahrtkostenzuschuss bis 31. Dezember einreichen

St. Wendel. Das Amt für Schulen und Ausbildungsförderung weist darauf hin, dass Anträge auf Gewährung von Leistungen nach dem Schulförderungsgesetz (Fahrtkostenzuschuss) für das Schuljahr 2012/2013 noch bis zum 31. Dezember gestellt werden können. Die Antragsformulare sind in den Schulen und beim Amt für Schulen und Ausbildungsförderung erhältlich

St. Wendel. Das Amt für Schulen und Ausbildungsförderung weist darauf hin, dass Anträge auf Gewährung von Leistungen nach dem Schulförderungsgesetz (Fahrtkostenzuschuss) für das Schuljahr 2012/2013 noch bis zum 31. Dezember gestellt werden können. Die Antragsformulare sind in den Schulen und beim Amt für Schulen und Ausbildungsförderung erhältlich.Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss nach dem Schulförderungsgesetz haben Schüler, die in einem Heim oder in Familienpflege untergebracht sind oder die im Antragsjahr Waisengeld oder Waisenrente erhalten.

Zudem Schüler mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf, die in Schulen der Regelform unterrichtet werden oder die selbst oder deren Eltern Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind. In diesen Fällen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Unabhängig hiervon können Bezieher von ALG II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag Fahrkostenzuschuss im Rahmen des Bildungspaketes bei der Kommunalen Arbeitsförderung beziehungsweise beim Kreissozialamt bei der Landkreisverwaltung St. Wendel beantragen. Da die Kreisverwaltung in der Zeit von Montag, 24. Dezember, bis Samstag, 1. Januar 2013, geschlossen ist, können die Anträge auch in die Briefkästen an den jeweiligen Dienstgebäuden der Kreisverwaltung eingeworfen werden. red

Die vollständigen Antragsunterlagen können per Post oder persönlich beim Landkreis St. Wendel, Amt für Schulen und Ausbildungsförderung, Werschweilerstraße 14, eingereicht werden. Sprechstunden: montags, mittwochs und donnerstags, 13.30 Uhr bis 15 Uhr sowie nachVereinbarung. Tel. (0 68 51) 8 01 41 22 oder 8 01 41 20.

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