Mehrere Verfahren eingeleitet Diese antiisraelische Parole wird im Saarland jetzt strafrechtlich verfolgt
Saarbrücken · Ein bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendete Slogan wird nun auch im Saarland künftig strafrechtlich verfolgt.
Der bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendete Slogan „From the river to the sea“ („Vom Fluss bis zum Meer“) wird auch im Saarland künftig strafrechtlich verfolgt. Von der Polizei wurden bereits mehrere Verfahren eingeleitet, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Saarbrücken am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Am Freitag war bereits bekannt geworden, dass der Slogan in Bayern künftig strafrechtlich verfolgt wird.
Hintergrund ist Verbot der Hamas
Hintergrund ist das Verbot der Terrororganisation Hamas und der Organisation Samidoun, die das Bundesinnenministerium erlassen hatte. In der Verbotsverfügung steht auf Seite drei am Ende einer langen Liste von in Deutschland verbotenen Kennzeichnen wie Flaggen oder Stirnbändern der kurze Satz: „Sowie die Parole „Vom Fluss bis zum Meer“ (auf Deutsch oder in anderer Sprache)“.
Der Satz geht zurück auf die 1960er Jahre, er wurde damals von der Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO verwendet. Er soll ausdrücken, dass die vollständige Befreiung Palästinas vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer angestrebt wird - darunter würde auch das Gebiet Israels fallen.
Gleiche Strafen drohen wie bei Verwendung eines Hakenkreuzes
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Saarbrücken werden in dem Bundesland künftig bei Verwendung des Slogans, egal in welcher Sprache, Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen eingeleitet. Auf Nachfrage bestätigte ein Sprecher, dass bei einer Verurteilung die gleichen Strafen drohen wie bei der Verwendung eines Hakenkreuzes oder eines Nazi-Slogans. Paragraf 86a im Strafgesetzbuch sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.