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Kirkel. Die Arbeitskammer (AK) des Saarlandes wurde am 30. Juni 1951 durch ein Gesetz des Landtages des Saarlandes gegründet. Damit erhielt die saarländische Arbeitnehmerschaft eine öffentlich-rechtliche Einrichtung zur Vertretung ihrer Interessen in Wirtschaft und Politik. Der Dienstleister Arbeitskammer des Saarlandes berät und bildet seine Mitglieder und forscht für deren Interessen

Kirkel. Die Arbeitskammer (AK) des Saarlandes wurde am 30. Juni 1951 durch ein Gesetz des Landtages des Saarlandes gegründet. Damit erhielt die saarländische Arbeitnehmerschaft eine öffentlich-rechtliche Einrichtung zur Vertretung ihrer Interessen in Wirtschaft und Politik. Der Dienstleister Arbeitskammer des Saarlandes berät und bildet seine Mitglieder und forscht für deren Interessen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet, hat die Arbeitskammer Verfassungsrang. Im Gesetz über die Arbeitskammer des Saarlandes sind alle Aufgaben festgelegt.AK-Mitglieder sind alle im Saarland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also auch Grenzgänger, die zum Beispiel aus Frankreich ins Saarland pendeln, um hier zu arbeiten. Alle Mitglieder, mit Ausnahme die zur Berufsausbildung Beschäftigten, zahlen als Mitgliedsbeitrag 0,15 Prozent ihres monatlichen Bruttoarbeitsentgelts. Der Höchstbetrag, von dem der Beitrag zu berechnen ist, beträgt 75 Prozent der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung. Die Mitgliedsbeiträge werden direkt von den Finanzämtern eingezogen. Der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag lag 2008 bei unter drei Euro pro Monat.

Die Aufgaben der Arbeitskammer beruhen auf drei Säulen:

Erstens Beratung: Die Kammer berät sowohl Mitglieder als auch Politik und Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte oder andere Arbeitnehmervertreter. Die vielen Themen der individuellen Beratung für Mitglieder reichen von der Arbeitslosenversicherung bis zum Wohngeld. Beratung in Finanzfragen für Mitglieder übernimmt die Verbraucherzentrale des Saarlandes. Zweitens Bildung: Im Bildungszentrum Kirkel bietet sie Tages- und Wochenseminare zu diversen Themen aus der Arbeitswelt. Seminare nach dem Saarländischen Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz (SWBG) gehören ebenfalls zum Angebot.

Drittens Forschung: Sie fördert arbeitnehmernahe Wissenschaft und Forschung. Dazu werden unter anderem auch Forschungsaufträge an Arbeitskammer-Einrichtungen und -Beteiligungen vergeben. Der Vertreterversammlung gehören 42 Mitglieder an, die vom Landtag für sechs Jahre gewählt werden. Der Vorstand der AK besteht aus sieben Mitgliedern, hinzu kommt ein Ehrenvorsitzender. jkn

arbeitskammer.de

Auf einen Blick

Die Geschäftsführung der Arbeitskammer bilden: Hauptgeschäftsführer Horst Backes und Geschäftsführer Heribert Schmitt. Der Hauptgeschäftsführer wird von der Vertreterversammlung für acht Jahre gewählt. Der Geschäftsführer wird durch den Vorstand bestellt und abberufen. jkn

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