Anmeldung für das kommende Schuljahr bis 15. November

Saarbrücken. Für das Schuljahr 2013/14 sind alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 2. Juli 2006 und dem 1. Juli 2007 geboren wurden. Das teilte die Medien- und Bürgerkommunikation der Landeshauptstadt Saarbrücken mit. Die Erziehungsberechtigten müssen ihre Kinder bei der zuständigen Grundschule anmelden und sie bei der Anmeldung auch mitbringen

Saarbrücken. Für das Schuljahr 2013/14 sind alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 2. Juli 2006 und dem 1. Juli 2007 geboren wurden. Das teilte die Medien- und Bürgerkommunikation der Landeshauptstadt Saarbrücken mit. Die Erziehungsberechtigten müssen ihre Kinder bei der zuständigen Grundschule anmelden und sie bei der Anmeldung auch mitbringen. Das gilt auch für den Fall, dass Eltern ihre Kinder zurückstellen lassen wollen. Eltern von Kindern, die erst nach dem 1. September 2012 nach Saarbrücken gezogen sind und bislang nicht angeschrieben wurden, müssen sich an der zuständigen Schule melden.Für die Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes, der Impfpass sowie bei Bedarf ein Nachweis über die elterliche Sorge erforderlich. Alle Grundschulen der Landeshauptstadt nehmen an einem Sprachförderprogramm teil. Darin werden bereits bei der Anmeldung der Schüler die Sprach- und Deutschkenntnisse festgestellt. Das gesamte Verfahren der Anmeldung einschließlich der sprachlichen Überprüfung muss bis 15. November abgeschlossen sein. Kinder, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, haben die Möglichkeit, Vorlaufkurse zu besuchen. Darin bekommen sie vor Beginn der Schulpflicht eine Förderung in Deutsch. Die Teilnahme an den Kursen ist freiwillig. Für die Anmeldungen an den Ganztagsschulen gelten andere Termine, die noch veröffentlicht werden. red

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