Anklage fordert vier Jahre Haft für Arzt

Frankenthal · Tausende Intimfotos soll ein Frauenarzt aus der Pfalz von Patientinnen gemacht und gehortet haben. Dafür soll er vier Jahre Haft und Berufsverbot erhalten, fordert die Staatsanwaltschaft. Die Nebenklagevertreter schließen sich der Forderung weitgehend an.

 Der angeklagte Frauenarzt am 5. September im Gericht. Archivfoto: dpa

Der angeklagte Frauenarzt am 5. September im Gericht. Archivfoto: dpa

Ein Frauenarzt, der heimlich Tausende Intimbilder von Patientinnen gemacht haben soll, muss nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu vier Jahren Haft verurteilt werden. Für den Gynäkologen solle außerdem ein Berufsverbot verhängt werden, sagte Staatsanwältin Anne Wolf gestern in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Frankenthal. Mit seinen Foto- und Videoaufnahmen habe der Arzt aus Schifferstadt mehr als 1400 Mal den "höchstpersönlichen Lebensbereich" seiner Patientinnen verletzt. Außerdem habe er in elf Fällen seine Patientinnen sexuell missbraucht. Die Vertreter der Nebenklage schlossen sich diesen Forderungen und deren Begründung weitgehend an.

Die Anwälte von früheren Patientinnen sagten übereinstimmend, diese wollten bis heute keine gynäkologische Praxis mehr aufsuchen oder seien nur noch bereit, sich von einer Frau untersuchen zu lassen. Entsprechend sei auch der Schaden im Bereich der Gynäkologie.

Der Angeklagte hatte die Fotos und Videos bereits eingeräumt und die betroffenen Frauen um Verzeihung gebeten. Die Vertreter der Nebenklage hielten das jedoch für unglaubwürdig. Die Entschuldigung sei zu spät und zu unspezifisch gewesen und offensichtlich nur dem Druck des Verfahrens geschuldet, sagte einer der Anwälte.

Ein anderer erinnerte daran, dass seine diesmal abwesende Mandantin unter dem Eindruck eines früheren Verhandlungstags zusammengebrochen sei und mit dem Krankenwagen habe abgeholt werden müssen.

Laut Staatsanwältin hatte der Arzt auch gegen das Waffengesetz verstoßen. Das Gericht hatte zuvor die Schilderung des Angeklagten bestätigt, er habe zwei Revolver von einer Patientin zur Verwahrung übernommen, um deren suizidgefährdeten Mann zu schützen. Einen Antrag der Verteidigung, in einem weiteren Gutachten erneut die Schuld- und Steuerungsfähigkeit des Arztes zu prüfen, lehnte das Gericht ab.

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