Angst vor kritischen Bürgern?

Alt-Saarbrücken · Als sie heimlich Plakate der Bürgerinitiative Franzenbrunnen abhängen ließ, habe sie von ihrem „Selbsthilferecht Gebrauch gemacht“, sagt die Stadtverwaltung. Die Initiative bleibt dabei: Es sei Diebstahl gewesen.

 Mit diesen Transparenten protestierte die Initiative Franzenbrunnen gegen das geplante Neubaugebiet. Foto: Krämer

Mit diesen Transparenten protestierte die Initiative Franzenbrunnen gegen das geplante Neubaugebiet. Foto: Krämer

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War "die Angst der Landeshauptstadt Saarbrücken vor kritischen Bürgern" so groß, dass sie deren Protestplakate eilig entfernt hat? Dieser Frage geht der Saarbrücker Rechtsanwalt Frank-Thomas Bienko in einem Brief an die Stadtverwaltung nach. Bienko vertritt die Interessen der Bürgerinitiative Franzenbrunnen, die das von der Stadt geplante große Neubaugebiet im oberen Alt-Saarbrücken verhindern will.

Die Stadtverwaltung, so lautet der Vorwurf der Initiative, hat dort - teilweise im öffentlichen Raum, teilweise auf Privatgelände - aufgehängte Protesttransparente Anfang Juni abgehängt (die SZ berichtete). Auch wenn die Stadt anders als die Protestgruppe der Meinung sei, dass die Plakate weg müssen, hätte sie "die Bürgerinitiative schlicht zum Entfernen der Transparente auffordern" müssen, argumentiert der Anwalt. Dass die Stadt die Baufirma beauftragt habe, die Plakate zu entfernen, sei "nichts weiter als Diebstahl".

Dass die Stadtverwaltung die Transparente nicht zurückbringen will, sondern die Initiative aufgefordert hat, sie im Ordnungsamt abzuholen, sei ebenso "ungeheuerlich und so nicht hinnehmbar" wie die Weigerung der Verwaltung, der Initiative Ausgaben zu ersetzen, die durch die Aktion entstanden sind, sagt der Vorsitzende der Initiative, Matthias Westermann. "Da die Stadt hier nicht einlenkt und unser finanzieller Schaden (Erstellen von Suchplakaten, etc.) durch die Rechtsanwaltskosten immer größer wird, werden wir jetzt auch Schadensersatzansprüche gegen die Stadt einklagen", sagt Westermann.

Die Verwaltung steht auf dem Standpunkt, dass sie vom "Selbsthilferecht Gebrauch gemacht hat", heißt es in einem Brief aus dem Rechtsamt. Es gebe keine Rechtsansprüche, heißt es im Brief an die Bürgerinitiative.

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