Angst und Schrecken hinter Anstaltsmauern

Saarbrücken. Wegen Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung hat das Landgericht einen mehrfach vorbestraften Mann aus Dudweiler zu einer zusätzlichen Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Richter waren überzeugt, dass der 30-Jährige im Sommer 2009 einen Mitinsassen der forensischen Psychiatrie in Merzig während einer Entzugstherapie misshandelt und gedemütigt habe

Saarbrücken. Wegen Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung hat das Landgericht einen mehrfach vorbestraften Mann aus Dudweiler zu einer zusätzlichen Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Die Richter waren überzeugt, dass der 30-Jährige im Sommer 2009 einen Mitinsassen der forensischen Psychiatrie in Merzig während einer Entzugstherapie misshandelt und gedemütigt habe. Einem weiteren Patienten auf einer anderen Station habe er gedroht, ihn umzubringen.Nach Feststellung des Gerichts ist der Angeklagte sehr früh mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Sein Vorstrafenregister umfasse Körperverletzung, Diebstahl, Raub und Drogendelikte. Seit Juli 2004 verbüße er eine Gefängnisstrafe von neun Jahren. Im damaligen Fall habe der körperlich durchtrainierte Mann zwei ihm unterlegene Männer eingeschüchtert, bedroht und zum sexuellen Kontakt miteinander gezwungen - um sie zu demütigen.

Der Richter weiter: Seit März 2009 sei der Angeklagte nun in der geschlossenen forensischen Psychiatrie, um eine Entzugstherapie zu absolvieren. Und es mache ihm offenbar Freude, an den "Spaßkämpfen" der anderen Männer teilzunehmen. Das sei dann für ihn kein Kampf, sondern eine Demonstration seiner eigenen Stärke. Vor diesem Hintergrund sei er im Sommer 2009 mit einem Mitinsassen aneinander geraten. Dieser Mann habe die Listen geführt, auf denen die Insassen notieren lassen können, was man ihnen beim nächsten Einkauf von draußen mitbringen möge. Und als der Schriftführer den Angeklagten gebeten habe, innerhalb einer gewissen Zeit seine Wünsche zu äußern, habe dies dem 30-Jährigen nicht gepasst - also habe er den anderen zusammengeschlagen. Als der verletzte Mann zum Arzt ging, stellte sich heraus, dass er schon zuvor Opfer des 30-Jährigen geworden war. In dem früheren Fall habe der Angeklagte den Mann festgehalten und zu Boden gedrückt. Dann habe er ihn gezwungen, auf den Knien vor ihm sitzend wie ein Hund zu bellen.

Ein psychiatrischer Gutachter stufte den Angeklagten als gefährlichen Straftäter mit Hang zur Schwerkriminalität ein. Damit stand der Angeklagte kurz davor, zur unbefristeten Sicherungsverwahrung verurteilt zu werden. Zur dauerhaften Unterbringung hinter Gittern fehlte jedoch noch eine letzte Verurteilung wegen einer schweren Tat, wie einem Bankraub in Homburg am 13. Januar 2003.

Damals hatten zwei maskierte Männer in einer Sparkassen-Filiale mit vorgehaltener Pistole rund 90 000 Euro erbeutet, während ein dritter Mann draußen im Fluchtauto wartete. Der heute 30-Jährige soll einer der Räuber in der Bank gewesen sein, davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Aber in diesem Fall gab es nach Feststellung der Richter keine objektiven Beweise für die Schuld des Angeklagten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort