Angler wollen keine Bergsteiger sein

Saarlouis/Ensdorf. Ein Thema, das in den betroffenen Kreisen auf heftige Reaktionen stößt, wozu die zuständige Behörde jedoch eine klare Haltung hat. "Petrijünger reinigen Böschung", titelte die Lokalredaktion der Saarbrücker Zeitung in der Ausgabe vom 4. Dezember. Darin gingen die vereinigten Anglerfreunde (VAF) Saarlouis-Ensdorf auf ein für sie ernstes Thema ein

Saarlouis/Ensdorf. Ein Thema, das in den betroffenen Kreisen auf heftige Reaktionen stößt, wozu die zuständige Behörde jedoch eine klare Haltung hat. "Petrijünger reinigen Böschung", titelte die Lokalredaktion der Saarbrücker Zeitung in der Ausgabe vom 4. Dezember. Darin gingen die vereinigten Anglerfreunde (VAF) Saarlouis-Ensdorf auf ein für sie ernstes Thema ein. Nämlich auf die Gefahren, denen sie sich aussetzen, wenn sie an der Saar zwischen Saarlouis und Ensdorf angeln wollen, weil sie nicht am Leinpfad direkt am Ufer parken dürfen.Das Wasser- und Schifffahrtsamt in Saarbrücken hält aber an seiner Anordnung fest, verweist auf die Betriebsanlagenverordnung. Für die Vereinigung der Anglerfreunde, bestehend aus 25 Vereinen und nach eigenen Angaben rund 3000 Mitgliedern, ein nicht akzeptables Vorgehen der Behörde.

Wenn die Petrijünger ihrem Hobby auf einer etwa vier Kilometer langen Strecke an der Saar zwischen Ensdorf und Saarlouis nachgehen wollen, setzen sie sich unnötigen Gefahren aus, wie der Vorsitzende Bernd Hoen aufzeigt. Aktuell ist es so, dass die Angelfreunde auf dem Randstreifen der B 51 parken, um danach als Fußgänger die Bundesstraße zu überqueren. Nächste Hürde ist dann die steile Böschung, die sie heruntersteigen müssen, um ans Ufer zu gelangen.

Dabei gebe es laut Hoen Parkmöglichkeiten direkt an der Saar, entlang eines wenig genutzten Leinpfades, zu erreichen von der Lisdorfer Brücke aus. "Dort gibt es genug Platz", erklärt er und betont: "Wir Angler wollen nicht auf dem Leinpfad parken, sondern nebenan." Ohnehin sei der Leinpfad ein Schotterweg, der selten genutzt werde.

Allerdings ist er zugleich auch Betriebsweg des Wasser- und Schifffahrtamtes, wie Elisabeth Richrath auf Anfrage mitteilte. Laut Betriebsanlageverordnung sei es Dritten nicht gestattet, diesen Weg zu befahren oder am Wegrand zu parken. Die Behördensprecherin verweist auf die Verkehrssicherungspflicht, die demnach dem Wasser- und Schifffahrtsamt obliegt. Autoverkehr könne daher nicht zulassen werden.

Im Kampf um eine Lösung bekommt der VAF-Vorsitzende Unterstützung von seinen Anglerfreunden, wie die Reaktionen auf den SZ-Artikel zeigen. Erwin Schwarz zum Beispiel: "Dass die Angler die Böschung runter kraxeln müssen, um an die Angelplätze zu gelangen - so etwas gibt es nur im Saarland", schrieb er der SZ. Eine ähnliche Situation an der Saar direkt hinter der Landesgrenze in Rheinland-Pfalz werde von dem dortigen Wasser- und Schifffahrtsamt anders gelöst. "Dort dürfen die Angler am Leinpfad parken", erklärt Schwarz.

Böschung ist keine Alternative

Bisher ist es wohl dem glücklichen Zufall zu verdanken, dass noch kein Angler beim Überqueren der Fahrbahn oder an der steilen Böschung verunglückte. Aber auch hier erklärt Richrath, dass es sogar verboten sei, die Böschung herunterzuklettern, weil sie "beschädigt werden könnte". Sie sieht nur eine Möglichkeit, nämlich vor der Lisdorfer Brücke in Ensdorf zu parken, dann als Fußgänger den Leinpfad zu benutzen, um an die Angelstellen der Saar zu gelangen.

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