Angestellter der Arbeitsagentur wegen Veruntreuung vor Gericht

Saarbrücken · Ein Führerschein verbessert die Chancen eines Arbeitslosen, eine Anstellung zu finden. Ein Beamter der Arbeitsagentur steht nun vor Gericht, weil er die Regeln für eine Finanzierung der Fahrschule für Jobsuchende zu großzügig ausgelegt haben soll. Ihm wird die Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen.

Im Prozess gegen einen leitenden Beamten der Arbeitsagentur zeichnet sich vor dem Landgericht ein Freispruch ab. Am letzten Verhandlungstag gab der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer den rechtlichen Hinweis, wonach Zweifel bestünden, dass der Angeklagte seinen Dienstherrn vorsätzlich schädigen wollte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beamten Untreue vor, weil er 100 jungen Arbeitslosen eine Führerscheinausbildung finanziert und dabei Richtlinien für diese Fälle nicht beachtet habe. Der Schaden soll rund 185 000 Euro betragen.

Der Staatsanwalt wandte ein, dass zumindest dort, wo Begünstigte die Fahrprüfung nicht bestanden haben, ein Straftatbestand vorliege. Denn immerhin habe es interne Rundbriefe mit "ermessenslenkenden Weisungen" gegeben, über die sich der Beamte hinweggesetzt habe. Die Richter ließen diesen Einwand nicht gelten. Dass manche bei der Führerscheinprüfung durchgefallen seien, habe nicht im Einflussbereich des Beamten gelegen. Der Verteidiger machte geltend, dass man gegeneinander aufrechnen müsse, was die Fahrschulausbildung gekostet habe und welche Leistungen für Arbeitssuchende gespart wurden.

Der Vorgesetzte des angeklagten Beamten hatte bereits an einem früheren Verhandlungstag die Schuld auf sich genommen. Wenn seine Anweisung anders interpretiert wurde als gedacht, habe er nicht präzise genug formuliert, sagte er. Bereitstehende Mittel für Bildungsmaßnahmen hätten am Ende des Haushaltsjahres nicht verfallen sollen. "Im Herbst war Hochsaison für Maßnahmen" formulierte das eine Mitarbeiterin der Arbeitsagentur als Zeugin.

Nach inzwischen fünf Verhandlungstagen stellt sich die Frage, wer dem Beamten einen schwarzen Peter zuschieben will. Alle bis zum höchsten Chef haben es gewusst, und alle haben mitgemacht. Die "ermessenslenkenden Weisungen" waren so eng gefasst, dass das Ermessen gegen Null ging und damit die vom Gesetz vorgesehenen "einzelfallgerechten" Entscheidungen nicht mehr möglich waren. Vor den Sozialgerichten hätte die Regelung keinen Bestand gehabt, vermutet ein Sachkenner. Am 9. Juli wird der Prozess fortgesetzt, voraussichtlich wird geurteilt.

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