Angeklagter in Totschlagprozess schläft vor Gericht ein

Saarbrücken · Ein Prozess wegen Totschlags vor dem Schwurgericht ist gestern vorzeitig abgebrochen worden. Der 52 Jahre alte Angeklagte soll in der Nacht vom 15.

auf den 16. Mai 2013 seinen Mitbewohner im Streit erschlagen haben. Warum es zu der Tat kam, bei der der zehn Jahre jüngere Mann starb, ist bisher nicht bekannt.

Zu Beginn der Verhandlung sollte zunächst nur die Anklage verlesen werden. Doch trotz mehrerer Anläufe kam es nicht dazu. Der Angeklagte wurde von zwei Justizbeamten gestützt mit einem Rollator in den Gerichtssaal geführt. Er war offensichtlich desorientiert, ließ den Kopf sinken und nickte ein. Sein Verteidiger kennt ihn von Besuchen in der Justizvollzugsanstalt - aber nicht in diesem Zustand. Wurde er sediert? Er sagte, er habe Schmerzmittel bekommen. Zwei Mal brach der Vorsitzende die Verlesung der Anklageschrift ab. Der Angeklagte behauptete mehrfach, er sei hellwach. Doch er konnte den Kopf nicht hochhalten, nickte weg, obwohl er auf der kleinen, unbequemen Sitzfläche seines Rollators Platz genommen hatte. Nach dem dritten Anlauf brach der Vorsitzende die Verhandlung schließlich endgültig ab.

In der Untersuchungshaft steht dem Angeklagten ein Rollstuhl zur Verfügung. Auf Wunsch des Verteidigers sagte der Oberstaatsanwalt zu, dass beim nächsten Mal der Rollstuhl beim Gefangenentransport mitgebracht wird.

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