15-jährige Mia erstochen Alter des Angeklagten von Kandel bleibt umstritten

Landau · Vor dem Landgericht Landau ist am Mittwoch der Prozess um den Mord an der 15 Jahre alten Mia aus Kandel fortgesetzt worden. Am zweiten Verhandlungstag sei es vor allem um technische Fragen gegangen, berichtete der Anwalt des Angeklagten, Maximilian Endler.

Konkret habe man etwa eine sogenannte Selbstleseverfügung vereinbart. Dabei werden als Beweismittel dienende Urkunden aus prozessökonomischen Gründen nicht in der Verhandlung vorgelesen, sondern von Beteiligten selbst studiert.

Mia war am 27. Dezember in einem Drogeriemarkt in Kandel erstochen worden. Angeklagt ist ihr Ex-Freund wegen Mordes, ein vermutlich aus Afghanistan stammender Flüchtling. Er soll aus Eifersucht und Rache gehandelt haben. Der Prozess wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, da der Angeklagte zur Tatzeit womöglich minderjährig war. Nach wie vor ist unklar, wie alt er tatsächlich ist.

Die Altersfrage spielt in dem Prozess eine zentrale Rolle, etwa mit Blick auf das Strafmaß. Sollte sich im Lauf des Verfahrens zeigen, dass der Angeklagte volljährig ist, müsste der Prozess öffentlich werden. Er selbst hatte sein Alter früher mit 15 angegeben. Laut Gutachten dürfte er zwischen 17 Jahren und sechs Monaten und 20 Jahren alt sein. Anwalt Endler bekräftigte seine Vorbehalte gegen das Altersgutachten. „Auch am Ende des Prozesses wird man womöglich das genaue Alter nicht wissen“, sagte er. Insofern sei es richtig, dass gemäß dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ nach Jugendstrafrecht nicht-öffentlich verhandelt werde. Mit Blick auf den kommenden Prozesstag am 20. Juli sprach der Anwalt von einem „ambitionierten Beweisprogramm“. Es seien etwa zehn Zeugen geladen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort