Kind darf nun doch mit in Kur Lösung für Alleinerziehende in Kur – Merziger Verein hilft nach SZ-Bericht

Saarbrücken · Unser Bericht „Bürokratie bringt Mutter um den Schlaf“ über eine Alleinerziehende, deren zwölfjähriges Kind nicht mit in Kur darf und somit fünf Wochen unbetreut zu Hause bleiben muss, hat zahllose hilfsbereite Leser auf den Plan gerufen.

 (Symbolbild).

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Foto: BECKER&BREDEL/bub

Für die Betroffene Kerstin Bock hat sich nun alles zum Guten gewandt: Der gemeinnützige Verein „Herzensengel“ aus Merzig wird  die gesamten Kosten für den Klinikaufenthalt ihrer Tochter übernehmen. „Herzensengel“, im Jahr 2008 ins Leben gerufen von Andreas Schmitz, sammelt für Menschen mit Behinderungen oder solche, die in Not geraten sind.

Die Deutsche Rentenversicherung hatte Bocks Antrag auf Mitnahme ihres Kindes abgelehnt und sich auf das Sozialgesetzbuch berufen, wonach ihre Tochter mit zwölf Jahren alt genug sei, um sich selbst zu versorgen, und keine Haushaltshilfe nötig sei. Das sehen viele SZ-Leser anders – und boten Bock unter anderem mit Spenden ihre Unterstützung an. Eine Leserin aus Riegelsberg, die ehrenamtlich beim Kinderschutzbund tätig ist, erklärte sich sogar bereit, Bocks Tochter für fünf Wochen bei sich aufzunehmen und zu betreuen. „Ich hätte nicht damit gerechnet, dass sich so viele Menschen melden würden, um mir zu helfen“, sagt Bock. Ein „Riesenstein“ falle ihr vom Herzen, dass sie ihre Tochter dank der Spende der „Herzensengel“ jetzt doch mit in Kur nehmen könne.

Auch die Landtagsfraktion der Saar-Linken meldete sich zu Wort und forderte eine Gesetzesänderung. Eine Kur sollte „nicht nur denen möglich sein, die genug Geld für private Betreuung und Haushaltshilfe haben“, erklärte die gesundheitspolitische Sprecherin Astrid Schramm. 

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