Aktuelle Corona-Maßnahmen Gastronomie, Kultur, Shoppen: Diese Regeln gelten zurzeit im Saarland

An einer Terrasse essen oder sich mit Freunden treffen: Das ist im Saarland erlaubt, wenn man einige Auflagen beachtet – bald wohl auch wieder im Kreis Saarlouis.

 Im Saarland dürfen vollständig geimpfte, genesene und negativ getestete Menschen die Außengastronomie genießen, wie hier am St. Johanner Markt in Saarbrücken. Foto: Dietze/dpa

Im Saarland dürfen vollständig geimpfte, genesene und negativ getestete Menschen die Außengastronomie genießen, wie hier am St. Johanner Markt in Saarbrücken. Foto: Dietze/dpa

Foto: dpa/Oliver Dietze

Im Saarland sind bislang nur noch im Kreis Saarlouis die verschärften Maßnahmen des Bundes in Kraft – das dürfte sich aber ab Montagfrüh ändern, denn die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner liegt Stand Freitag nur noch bei 52,5. Bis einschließlich Sonntag gelten jedoch im Kreis Saarlouis unter anderem noch nächtliche Ausgangssperren, strengere Kontaktregeln und eine komplette Schließung der Gastronomie. Erst wenn die Inzidenz von 100 an fünf Werktagen in Folge unterschritten wird, gelten die unten aufgeführten Regeln, die im übrigen Saarland bereits in Kraft sind. Grundsätzlich gilt: Vollständig Geimpfte und Genesene sind von Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Für sie entfällt auch die Testpflicht.

Folgende Regeln gelten im Saarland:

Hotel- und Gastgewerbe: Die Außengastronomie ist in fünf von sechs Kreisen bereits geöffnet. Im Rahmen des Saarland-Modells ist ab kommendem Montag auch wieder die Öffnung der Innengastronomie (mit maximal zehn Personen ein einerm Tisch) erlaubt. Auch Hotels und Campingplätze dürfen dann wieder Gäste empfangen. Voraussetzung ist in allen Fällen ein negativer Corona-Test.

Einkaufen und Shoppen: Die saarländische Rechtsverordnung erlaubt bereits die Öffnung von Geschäften. In Läden, die keine Waren des täglichen Bedarfs führen, müssen Kunden weiterhin einen negativen Corona-Test vorlegen.

Kultur und Freizeit: Die Freibäder dürfen bereits seit Pfingstmontag wieder öffnen. Auch Singen und Musizieren sowie weitere Freizeitaktivitäten im Freien sind mit maximal zehn Personen erlaubt. Auch hier gilt in allen Fällen die Testpflicht. Gleiches gilt für den Besuch von Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern, der im Rahmen des Saarland-Modells schon länger erlaubt ist. Bei Sportveranstaltungen sind bislang noch keine Zuschauer zugelassen.

Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen: Außerhalb des Geltungsbereichs der Bundesnotbremse gibt es im Saarland derzeit keine Ausgangssperren. Kontakte sind grundsätzlich auf zwei Haushalte mit maximal fünf Personen begrenzt – Kinder unter 14 Jahren zählen nicht. Im familiären Bezugskreis darf ein dritter Haushalt hinzukommen. Im Freien dürfen sich mit negativem Test bis zu zehn Personen treffen – egal aus wie vielen Haushalten.

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