Aktivist kämpft gegen Militärflughafen

Ramstein/Köln. Ein rheinland-pfälzischer Friedensaktivist will die Bundesregierung gerichtlich dazu zwingen, völkerrechtswidrige Militärtransporte über den US-Militärstützpunkt in Ramstein zu unterbinden

Ramstein/Köln. Ein rheinland-pfälzischer Friedensaktivist will die Bundesregierung gerichtlich dazu zwingen, völkerrechtswidrige Militärtransporte über den US-Militärstützpunkt in Ramstein zu unterbinden. Ein großer Teil der über den Ramstein abgewickelten Militärflüge diene der Vorbereitung und Führung verfassungswidriger Angriffskriege und müsse verboten werden, sagte der pensionierte Lehrer aus Mainz, Wolfgang Jung, am Freitag. Das Verteidigungsministerium in Berlin nehme bisher seine Kontrollfunktion nicht wahr.Jungs Anwälte Peter Becker und Otto Jäckel von der internationalen Juristenvereinigung gegen Atomwaffen (IALANA) haben das Verteidigungsministerium dazu aufgerufen, bis Anfang April detaillierte Auskünfte darüber vorzulegen, welche US-Militärflüge in Ramstein in Übereinstimmung mit dem Nato-Statut stattfinden. Ihrer Ansicht nach gibt das Grundgesetz auch Einzelpersonen das Recht, gegen illegale Kriege gerichtlich vorzugehen.

"Wir wissen nicht, was auf der Air Base passiert, und es kann nicht sein, dass die Bundesregierung das duldet", sagte Jäckel. Der Bund dürfe nicht hinnehmen, dass über Deutschland Transporte für den völkerrechtswidrigen Krieg im Irak abgewickelt oder dass Gefangene über Ramstein in "Folterzentren" transportiert werden. Eine Schließung von Ramstein sei jedoch nicht Ziel der Aktivitäten. Es gehe lediglich darum, die dortigen Vorgänge einer Kontrolle zu unterwerfen.

In einem ähnlichen Verfahren hatte die Juristenvereinigung vor dem Verwaltungsgericht Köln versucht, den Abzug der letzten US-Atomwaffen aus Deutschland zu erzwingen. In der ersten Instanz war die Klage allerdings gescheitert.

Im rheinland-pfälzischen Ramstein unterhält die US-Luftwaffe ihren größten Stützpunkt außerhalb der USA. Noch im Jahr 2003 wurde ein Ausbau des Stützpunktes genehmigt. Das Verteidigungsministerium wollte sich zum möglichen Verwaltungsgerichtsverfahren nicht äußern, bevor nicht die Klageschrift vorliege. epd

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