Aktionsbündnis: Nichtraucherschutz verletzt Eigentumsrecht

Völklingen. Das Aktionsbündnis Saarländische Kneipenkultur hat gestern in Völklingen Eckpunkte seiner geplanten Verfassungsklage gegen das Nichtraucherschutzgesetz der Jamaika-Koalition vorgestellt. Sie soll sich darauf stützen, dass die Koalition das verfassungsrechtlich gesicherte Eigentumsrecht nicht ausreichend beachtet habe

Völklingen. Das Aktionsbündnis Saarländische Kneipenkultur hat gestern in Völklingen Eckpunkte seiner geplanten Verfassungsklage gegen das Nichtraucherschutzgesetz der Jamaika-Koalition vorgestellt. Sie soll sich darauf stützen, dass die Koalition das verfassungsrechtlich gesicherte Eigentumsrecht nicht ausreichend beachtet habe. Die Klage, die beim Saar-Verfassungsgericht gegen das Gesetz eingereicht werden soll, sei mit Rechtsanwalt Holger Gröninger von der Kanzlei Rapräger und Partner vorbereitet worden, sagte die Vizechefin des Bündnisses, Sabine Dewies. 5000 Euro, so Dewies, koste die Klage. Daher müssten mehr Wirte dem Bündnis beitreten. Schließlich könne es nicht sein, dass nur "100 Wirte für 4000 Kollegen kämpfen". al

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