LSVS-Finanz-Affäre Affäre um Saar-Sport: Amtsgericht erlässt weitere Strafbefehle

Saarbrücken · In der Finanzaffäre um den Landessportverband für das Saarland (LSVS) hat das Amtsgericht Saarbrücken gegen vier weitere Präsidiumsmitglieder Strafbefehle wegen Vorteilsgewährung erlassen.

 Vor ein paar Wochen war bereits gegen den SPD-Landtagsabgeordneten Eugen Roth als ehemaliges Präsidiumsmitglied ein Strafbefehl in derselben Sache ergangen.

Vor ein paar Wochen war bereits gegen den SPD-Landtagsabgeordneten Eugen Roth als ehemaliges Präsidiumsmitglied ein Strafbefehl in derselben Sache ergangen.

Foto: BeckerBredel

Es seien, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, jeweils Geldstrafen in Höhe von 90 Tagessätzen verhängt worden, teilte das Amtsgericht Saarbrücken am Dienstag mit. Die Geldstrafen reichten aufgrund unterschiedlicher Einkommenshöhen von 3600 bis 9000 Euro. Drei der vier Strafbefehle seien bereits rechtskräftig.

Hintergrund der Vorteilsgewährung ist ein Beschluss des Präsidiums des LSVS, die Kosten für die Feier zum 70. Geburtstag von Innenminister Klaus Bouillon (CDU) im Herbst 2017 in den Räumen der Mensa teilweise zu übernehmen, was der Minister aber abgelehnt hatte.

Vor ein paar Wochen war bereits gegen den SPD-Landtagsabgeordneten Eugen Roth als ehemaliges Präsidiumsmitglied ein Strafbefehl in derselben Sache ergangen. Der frühere Verbandspräsident Klaus Meiser (CDU) wurde Mitte Juni wegen des Verdachts der Untreue und Vorteilsgewährung angeklagt.

Der hochdefizitäre LSVS soll über Jahre hinweg unkontrolliert mehr Geld ausgegeben als eingenommen haben. Es geht um Millionen. Der LSVS-Vorstand hat einem umfassenden Sanierungskonzept zugestimmt.

(dpa)
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