Fortsetzung im Prozess AfD-Spitzenkandidat vor Gericht

Mainz · Viel belastendes Material gegen Sebastian Münzenmaier gibt es bislang nicht.

 Sebastian Münzenmaier

Sebastian Münzenmaier

Foto: dpa/Boris Roessler

Im Prozess gegen den rheinland-pfälzischen AfD-Spitzenkandidaten Sebastian Münzenmaier geht es noch um gefährliche Körperverletzung, aber nicht mehr um versuchten Raub. Der letztgenannte Vorwurf komme nach einer Zeugenaussage „nicht mehr in Betracht“, sagte Richterin Anne Werner gestern vor dem Amtsgericht Mainz. Münzenmaier wird vorgeworfen, zusammen mit anderen Mitgliedern der Ultra- und Hooliganszene des 1. FC Kaiserslautern vor fünf Jahren Anhänger des Fußballvereins Mainz 05 attackiert zu haben.
Ein an dem Angriff beteiligter und bereits verurteilter Mann gab kurz nach dem Überfall zu Protokoll, „der Münze“ habe eines der Autos von Kaiserslautern nach Mainz gefahren.

Auch habe er den Angeklagten bei einem Stopp an einer Mainzer Tankstelle gesehen. Im Prozess erinnerte sich der am Montag als Zeuge geladene 23-Jährige nicht mehr daran. Er sagte aber auch: Wenn es im Protokoll stehe, werde es stimmen.

Der 23-Jährige war für seine Beteiligung an dem Angriff wegen versuchten Raubes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Der Polizist, der ihn damals vernommen hatte, erzählte vor Gericht, der Mann habe in der Vernehmung die Namen selbst auf ein Blatt Papier geschrieben.

Das Urteil in dem Prozess dürfte erst nach der Bundestagswahl am 24. September fallen. Damit hat das Verfahren keinen Einfluss auf die Wählbarkeit des Mainzer Direktkandidaten Münzenmaier. Es sind bislang noch vier weitere Termine bis zum 18. Oktober angesetzt.

Der Zeuge erzählte vor Gericht, die Fans des FCK hätten sich zu dem Angriff verabredet gehabt. Es sei vereinbart worden, den Mainzern „auf die Fresse zu schlagen“. Dafür habe sich die Gruppe im Gebüsch versteckt und gewartet, bis die Fans von Mainz 05 aus ihren Bussen am Bruchwegstadion gestiegen seien. „Dann sind wir auf die los.“ Beim Kampf hätten die Kontrahenten auch Baustellenschilder, Fahnenstangen und Flaschen benutzt. Mehrere Menschen wurden verletzt.

Für den Überfall in der Nacht auf den 18. März 2012 sind bereits mehrere Männer verurteilt worden. Im Bezirk der Staatsanwaltschaft Mainz sind es nach eigenen Angaben 17 Personen. Ihre Strafen reichten von jugendrichterlichen Maßnahmen wie Zahlungs- und Arbeitsauflagen bis hin zu Bewährungsstrafen.

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