„Islam schlimmer als die Pest“ AfD-Politikerin wird nicht angeklagt

Saarbrücken · Staatsanwalt: Die Aussage, der Islam sei „schlimmer als die Pest“, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.

 Der Ausspruch erfülle nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Der Ausspruch erfülle nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Foto: picture alliance / dpa/Peter Steffen

Das Saarbrücker AfD-Mitglied Laleh Hadjimohamadvali darf ungestraft behaupten, dass der Islam „schlimmer als die Pest“ sei. Die Staatsanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen gegen die frühere Bundestagskandidatin wegen des Verdachts der Volksverhetzung und der Beschimpfung von Religionsgesellschaften ein.

Der Ausspruch erfülle nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, weil sich die Aussage nicht gegen eine religiöse Gruppe, sondern gegen die Religion als solche richte, erklärte die Staatsanwaltschaft. Eine Strafbarkeit nach Paragraf 166 des Strafgesetzbuches („Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“) sieht die Anklagebehörde ebenfalls nicht gegeben. Denn es sei davon auszugehen ist, dass die Äußerung, die die gebürtige Iranerin Hadjimohamadvali im vergangenen Jahr bei einem AfD-Landesparteitag getätigt hatte, „noch von der Meinungsfreiheit“ des Grundgesetzes gedeckt sei.

„Zu Gunsten der Beschuldigten geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass das Ziel des Ausspruchs die – wenn auch überspitzte – sachliche politische Auseinandersetzung mit der Frage ist, ob der muslimische Glaube zu Deutschland gehört oder nicht“, erklärte die Staatsanwaltschaft. Mit ihrer Äußerung überschreitee die Beschuldigte „die Grenze einer sachlichen Auseinandersetzung mit Ziel, die im Inland bestehende Religionsgemeinschaft der Muslime zu beschimpfen und verächtlich zu machen, noch nicht“.

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