Krankenschein Krank zu Hause ohne den gelben Schein

Saarbrücken · Schon heute ist das bis zu drei Tage möglich. Der Kassenärzte-Chef hätte gerne sieben Tage, die Unternehmer warnen.

 Laut Gesetz brauchen Arbeitnehmer erst nach dem dritten Tag einen Krankenschein.

Laut Gesetz brauchen Arbeitnehmer erst nach dem dritten Tag einen Krankenschein.

Foto: dpa/Arno Burgi

Es wird nicht mehr allzu lange dauern, bis in den Wartezimmern der Hausärzte wieder das große Husten und Schniefen beginnt. Viele Patienten müssten gar nicht zum Arzt, weil sie wissen, dass die Erkältung in zwei oder drei Tagen ohnehin verschwindet – aber sie brauchen einen Krankenschein. Diese Patienten verstopften die Praxen, sagt der Chef der Kassenärzte im Saarland, Dr. Gunter Hauptmann. Etwas Anderes sei es natürlich, wenn man hohes Fieber habe und man absehen könne, dass die Erkrankung länger dauere.

Hauptmanns Idee: Arbeitnehmer sollen ihrem Arbeitgeber erst nach einer Woche eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen. Dazu müsste das Entgeltfortzahlungsgesetz des Bundes geändert werden. Bisher ist die Gesetzeslage so: Arbeitnehmer, die sich nicht arbeitsfähig fühlen, müssen sich am ersten Tag bei ihrem Vorgesetzten krankmelden. Ohne Krankenschein können sie drei Tage lang zu Hause bleiben. Allerdings ist der Arbeitgeber berechtigt, die Vorlage des „gelben Scheins“ auch schon früher zu verlangen. Dies ist vor allem in kleineren Betrieben üblich oder wenn es im Tarifvertrag geregelt ist. Auch können Vorgesetzte bei einem auffälligen Mitarbeiter die Vorlage eines Krankenscheins ab dem ersten Fehltag fordern – etwa wenn der Verdacht besteht, dass er montags gerne mal zu Hause bleibt, um seinen Rausch auszuschlafen.

Die Unternehmen im Saarland reagieren skeptisch auf die Idee des Ärzte-Chefs. „Zunächst bin ich verwundert darüber, dass Ärzte ihre Patienten bei Erkrankungen, die bis zu sieben Tage dauern könnten, nicht in ihrer Praxis sehen möchten“, sagt der Hauptgeschäftsführer der Unternehmensverbände, Joachim Malter. Bisher habe er die Ärzte immer so verstanden, dass selbst kurzfristige Erkrankungen keine Lappalie seien. Malter fürchtet, dass die Unternehmen unter gesellschaftlichen und betrieblichen Druck geraten, wenn das Gesetz geändert würde: „Wenn aus drei sieben Tage werden, fürchte ich, dass die Belegschaften die Firmen dazu bewegen werden, diese weitere Großzügigkeit dann auch im Betrieb einzuführen.“ Sieben freie Tage seien aber kein Pappenstiel. Und Malter sorgt sich, dass bei Chefs und Kollegen Misstrauen und Verdächtigungen wachsen: Ob ein Mitarbeiter, der eine Woche fehlt, wirklich krank ist?

Auch der Marburger Bund, die Gewerkschaft der Klinikärzte, und die IKK Südwest wollen die Krankschreibungen flexibilisieren – allerdings anders als die KV. Sie schlagen vor, dass Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten sollen, ihre tägliche Arbeitszeit vorübergehend reduzieren zu können. Bislang gibt es nur „arbeitsfähig“ oder „nicht arbeitsfähig“. Die Überlegung hinter der Idee: Viele Fälle von längerer Arbeitsunfähigkeit könnten so verhindert werden und Patienten könnten ihre Krankheit besser bewältigen, weil Tagesstruktur und Kontakt mit den Kollegen erhalten bleiben und die Gefahr einer sozialen Isolation gemindert wäre. „Aus unseren Gesprächen mit Versicherten und Arbeitgebern wissen wir, dass sich viele eine solche Option wünschen“, betont IKK-Südwest-Chef Jörg Loth. Die Kasse sähe es gerne, dass der Gesetzgeber praktikable Lösungen vorlegt.

Das Saar-Gesundheitsministerium hält den Vorschlag unter gewissen Voraussetzungen für eine sinnvolle Idee. Im Handwerk und in der Industrie sei eine individualisierte Begrenzung der Arbeitszeit aber nicht ohne weiteres möglich. Es brauche passgenaue Lösungen. Das Ministerium sieht auch noch Klärungsbedarf bei rechtlichen und finanziellen Fragen.

Skeptisch ist aber die Kassenärztliche Vereinigung. Meistens müsse der Arzt den Patienten erstmal für ein paar Tage vollständig aus dem Verkehr ziehen, sagt Hauptmann. Es gebe bereits das Instrument der stufenweisen Wiedereingliederung. Davon werde aber nur wenig Gebrauch gemacht.

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