Ministerium: Eigene Bescheide rechtswidrig Ärger um Pensions-Bescheide bei Polizei

Saarbrücken · Rolle rückwärts im Innenministerium: Genehmigte  Anträge auf Ruhestandsversetzung von Polizisten wurden  widerrufen.

 23 Polizisten sind nach Angaben einer Ministeriumssprecherin von  angeblich rechtsfehlerhaften Bescheiden betroffen.

23 Polizisten sind nach Angaben einer Ministeriumssprecherin von  angeblich rechtsfehlerhaften Bescheiden betroffen.

Foto: dpa/Patrick Seeger

Hauptkommissar X hat über 40 Jahre Polizeidienst  auf dem Buckel, viele davon im strapaziösen Schichtdienst.

Deshalb nutzte er die Gelegenheit, die ihm sein fürsorglicher Dienstherr mit einer Übergangsregelung zur Anhebung der Altersgrenze bei der Polizei von ursprünglich 60 auf 62 Jahre bot. Für jeweils zwei Jahre im Schicht- oder Wechselschichtdienst (in Dienststellen mit 24 Stunden Besetzung) kann er auf Antrag ohne finanzielle Einbußen einen Monat früher in den Ruhestand gehen. Der Hauptkommissar hat es quasi amtlich: Im August 2016 teilte ihm die  Polizeiabteilung im Innenministerium mit, seinem Antrag auf vorzeitige Ruhestandsversetzung Ende Juli 2017, begründet mit langjährigen Schichtdiensten, „wird hiermit stattgegeben“. Der Polizist orientierte seine weitere Lebensplanung an genau diesem Termin, reichte Resturlaub ein, meldete das Abfeiern von Überstunden an, damit der nahtlose Übergang in den Ruhestand möglich werden sollte. Tatsächlich ist er bereits mehrere Wochen vor seiner angekündigten Pensionierung nicht mehr im Dienst. Mit seinen Kollegen hat der Kriminalist längst seinen Abschied feucht-fröhlich gefeiert, als ihm während des Urlaubs Anfang Juni, also zehn Monate nach dem ersten Bescheid, ein neues Schreiben aus der Polizeiabteilung des Ministeriums ins Haus flatterte. Die Hiobsbotschaft: Der erste Bescheid, mit dem der Vorruhestand genehmigt wurde, sei „rechtsfehlerhaft ergangen“. Die Begründung: Die angegebenen Schichtdienstzeiten, unter anderem im Kriminaldienst, seien „zu Unrecht“ bewertet worden. Abgesehen davon, dass der Hauptkommissar nie im Kriminaldienst einer Inspektion  war, gibt und gab es zweifelsfrei Schichtdienstmodelle bei der Kripo. In amtlichen Texten zur Übergangsregelung bei der „besonderen Altersgrenze“ wird wiederholt „Schicht- bzw. Wechselschichtdienst“ aufgeführt.

Hauptkommissar X soll nach der vollendeten Rolle rückwärts des Innenministeriums sechs Monate länger arbeiten. Oder vielleicht doch nicht? Knapp drei Wochen nach dem Widerruf-Schreiben mit der Hiobsbotschaft kam neue Post. Absender: die Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBS). Die teilte auf Euro und Cent genau die Höhe des Ruhegehaltes mit, das ab 1. August 2017 gezahlt werde. In der Anlage war zudem der amtliche „Ausweis für Versorgungsempfänger“. Rein vorsorglich hat der Polizist Widerspruch gegen den letzten Bescheid eingelegt und Rat bei einem Anwalt gesucht.

Hauptkommissar X ist kein Einzelfall. 23 Polizisten sind nach Angaben einer Ministeriumssprecherin von  angeblich rechtsfehlerhaften Bescheiden betroffen. Für acht Beamte ändert sich aber nichts mehr. Sie sind längst im wohlverdienten Ruhestand, erhielten auch keinen Widerruf. Einige ihrer Kollegen trifft es umso härter. Ein Beamter musste das bereits bestellte kalte Buffet für die abgesagte Abschiedsparty stornieren. Ein anderer hat nach dem ersten Bescheid zum angesagten Pensionsauftakt eine mehrwöchige Weltreise gebucht. Andere haben, wegen Urlaub und Freizeitausgleich für Überstunden bereits ihre Dienstwaffen und Uniformen abgegeben.

Nach Informationen unserer Zeitung hat ein eifriger Chef einer Polizeiinspektion sein Veto zur Anerkennung von Schichtdiensten im Kriminaldienst eingelegt. Das Ministerium bestätigte, es handele sich „um einen Vorgesetzten“, der die Welle von Widerrufen ausgelöst habe.

Markus Summa, Chef des Polizeihauptpersonalrates, verweist darauf, dass diese Fälle „leider nicht der Mitbestimmung unterliegen“. Versuche, „unzumutbare Härtefälle abzumildern“, seien bei den Juristen des Ministeriums nicht auf offene Ohren gestoßen. Deutlicher wird Helge Stoll, Landeschef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Er sagt: „Das Verfahren im Umgang mit den Betroffenen war nicht in Ordnung.“ Die Anträge seien monatelang geprüft worden. „Die Beamten mussten darauf vertrauen, dass alles in Ordnung war.“ Für Stoll ist dies eine Frage des Vertrauensschutzes: „So geht man mit Polizisten, die mehr als 40 Jahre im Dienst sind, einfach nicht um!“

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