Ärger mit Paketlieferung ins Ausland

Saarbrücken · Auf ein Paket hat Melanie Carl aus Merten in ihrem Italienurlaub umsonst gewartet: Es landete im Jemen. Nun fordert sie vom Paket-Dienst DHL eine Entschädigungszahlung.

Melanie Carl und ihr Lebensgefährte sind kürzlich mit dem Motorrad an den Gardasee in Urlaub gefahren. Da sie keine Möglichkeit hatten, ihr Gepäck mitzunehmen, gab die SZ-Leser-Reporterin eine Woche vor der Abreise in Deutschland ein Paket mit der für ihren Aufenthalt benötigten Kleidung auf. Als Absender gab sie die Adresse ihrer hier lebenden Mutter an. Auf der Internetseite des Paket-Dienstes "DHL International", der zum Konzern der Deutschen Post gehört, habe gestanden, dass die Zustellung zwischen drei und fünf Werktagen dauere. Doch als das Paar am Gardasee angekommen war, sei das Paket nicht da gewesen. Über die Sendungs-Verfolgung im Internet fand Carl heraus, dass es im Jemen gelandet war. Deshalb hätten sie sich vor Ort Ersatz-Kleidung kaufen müssen. Erst nach ihrer Abreise traf das Paket schließlich im Hotel am Gardasee ein.

In mehreren Telefonaten mit DHL habe die SZ-Leserin erfahren, dass die Sendung vor dem Rücktransport erst 30 Tage in Italien gelagert werden müsse. Derweil habe sie vom Hotel erfahren, dass DHL zwei Mal versucht habe, dass Paket dort abzugeben. Dann habe der Zusteller es mit der Bemerkung stehen lassen, dass die Gäste nun selbst schauen sollen, wie sie an die Lieferung kommen. Mitarbeiter des Hotels bat sie, ihr das Paket nun nach Deutschland zu schicken. Mit den Kosten für die Ersatz-Bekleidung und die Telefonate habe die SZ-Leserin insgesamt zwischen 250 und 300 Euro ausgegeben. Ihr Antrag auf Rückerstattung ihrer Aufwendungen sei bisher jedoch unbeantwortet geblieben. Sie bemängelt zudem die "sehr unfreundliche Art" der DHL-Mitarbeiter.

Hans-Jürgen Thomeczek, DHL-Sprecher in Frankfurt, erklärt, dass das Paket maschinell erfasst worden und so menschliches Versagen auszuschließen sei. Er vermutet, dass auf der Anschrift ein I für Italien vermerkt gewesen sei, das aber als Y gelesen wurde. "Länderkennungen gehören nicht vor die Postleitzahl, sondern in die Zeile darunter", stellt er zudem klar. Um den Fehler eindeutig zu identifizieren, benötige DHL, wenn das Paket wieder bei Carl eingetroffen ist, den ursprünglichen Adressaufkleber. Auch die Frage einer eventuellen Entschädigung sei erst dann endgültig zu klären.

Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von SZ-Leser-Reporterin Melanie Carl aus Merten. Wenn Sie auch Interessantes zu erzählen haben, hinterlassen Sie eine Sprachnachricht unter Tel. (06 81) 5 95 98 00 oder schicken Sie eine E-Mail an leser-reporter@sol.de oder unser Onlineformular unter www.saarbruecker-zeitung.de/leserreporter.

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