Ärger bei Erstattung einer nicht benutzten Bahnkarte

St. Ingbert. Leser-Reporter Uwe Behmann aus St. Ingbert wollte im Februar mit dem Zug zu einer Veranstaltung nach Brüssel fahren. Wegen eines Zugunglücks bei der belgischen Bahn wurde sie kurzfristig abgesagt, da die Bahn als Veranstalter fungierte. Behmann wurde daraufhin gebeten, auf einen Ersatztermin zu warten

St. Ingbert. Leser-Reporter Uwe Behmann aus St. Ingbert wollte im Februar mit dem Zug zu einer Veranstaltung nach Brüssel fahren. Wegen eines Zugunglücks bei der belgischen Bahn wurde sie kurzfristig abgesagt, da die Bahn als Veranstalter fungierte. Behmann wurde daraufhin gebeten, auf einen Ersatztermin zu warten. "Als der nicht kam, fragte ich nach drei Wochen, also noch innerhalb der Gültigkeitsfrist, bei der Deutschen Bahn nach, wie ich das mit der Rückgabe der Fahrkarte und der Erstattung des Fahrpreises regeln muss", so der Leser-Reporter. Man verwies ihn am Schalter, wo er die Karte kaufte, an eine DB-Stelle in Bamberg. Uwe Behmann steckte die Fahrkarten plus Begleitbrief in ein Kuvert und schickte alles am 9. März an die angegebene Stelle. Vier Wochen später wurde die Erstattung abgelehnt, weil die Nichtbenutzung der Fahrkarten nicht bestätigt worden war. "Darauf fragte ich am 11. April nach, wie ich denn eine solche Bestätigung einholen soll, wenn ich doch nicht gefahren bin", so Behmann. Im Mai kam ein Schreiben der DB Kundendialog in Bamberg mit den Kopien der Fahrkarten und dem Hinweis, dass unser Leser-Reporter diese ja beim Finanzamt geltend machen könne (der komplette Schriftverkehr liegt der SZ vor). Langsam war Uwe Behmann ratlos und wandte sich an die Saarbrücker Zeitung. Die Abteilung Fahrgastrechte verwies an Christian Zeisel vom Kundendialog Fernverkehr, der darüber informierte, "dass es mit den Auslandsfahrkarten etwas kompliziert ist, aber der Kunde am Einfachsten die Fahrkarte dort abgibt, wo er sie gekauft hat und auf der Rückseite der Fahrkarte, in einem dafür vorgesehenen Feld, die Nichtbenutzung bestätigt". Das Reisezentrum, wo Uwe Behmann ganz am Anfang war, wusste davon allerdings nichts. Michaela Märschenz vom Reiseservice Ausland der DB verwies darauf "dass es je nach Art der Fahrkarte (Spezial-, Spar- oder Normalpreis) und der Art der Buchung (online, am Automaten oder am Schalter) unterschiedliche Verfahrensweisen gibt, wie und ob man zu seinem Geld kommt". Unser Leser-Reporter kaufte eine Normalfahrkarte am Schalter, wo es, laut DB, " kein Problem bei der Rückgabe der Karte innerhalb der Frist geben dürfte". Die allerdings war mittlerweile vorbei. Aufgrund der SZ-Anfrage errreichte Uwe Behmann eine Mail der DB mit dem Hinweis, dass "man die Nichtbenutzung von Fahrkarten auch durch ein ärztliches Attest oder neue Fahrkarten nachweisen könne." Die hatte Behmann, denn inzwischen wurde die Veranstaltung nachgeholt. "Allerdings bekam ich nach erfolgter Einsendung die Antwort, dass die Fahrkarten in einem zeitlichen Zusammenhang stehen müssen ", so der St. Ingberter. Einige Schriftwechsel zwischen dem Leser-Reporter und der DB waren noch nötig, und Uwe Behmann erhielt "aus Kulanzgründen", wie es hieß, im September sein Geld anteilmäßig von den beteiligten Bahnlinien sowie der DB. " Ich denke, dass die DB flexibler reagieren und umfassend informieren müsste", so Behmann. con

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 Eine nicht unternommene Zugfahrt war der Auslöser einer Papierschlacht. Denn die Rückerstattung des Fahrkartenpreises von der Deutschen Bahn gestaltete sich schwierig. Foto: dpa

Eine nicht unternommene Zugfahrt war der Auslöser einer Papierschlacht. Denn die Rückerstattung des Fahrkartenpreises von der Deutschen Bahn gestaltete sich schwierig. Foto: dpa

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