Abzocke durch Kanzleie im Namen der Unterhaltungsindustrie

Einige Kanzleien in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren darauf spezialisiert, im Namen der Unterhaltungsindustrie reihenweise Abmahnungen an Internetnutzer zu verschicken. Ein offenbar lukratives Geschäft, da viele Adressaten solcher Abmahnungen der Sache oft hilflos gegenüberstehen

Einige Kanzleien in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren darauf spezialisiert, im Namen der Unterhaltungsindustrie reihenweise Abmahnungen an Internetnutzer zu verschicken. Ein offenbar lukratives Geschäft, da viele Adressaten solcher Abmahnungen der Sache oft hilflos gegenüberstehen. Adressaten der Abmahnung sind in der Regel Nutzer so genannter Filesharing-Programme, das sind Tauschbörsen im Internet auf denen Anwender untereinander Musik, Filme, Software usw. austauschen.In der Regel wird der Abgemahnte aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, außerdem werden Schadensersatzansprüche und Gebührenerstattungsansprüche angedroht. Teilweise wird auch mit Strafanzeigen wegen (angeblichen) Verstoßes gegen § 106 des Urhebergesetzes gedroht.

Viele der Abgemahnten haben in ihrem Leben zum ersten Mal mit einem Rechtsanwalt zu tun und überschätzen entweder solche Schreiben oder nehmen sie nicht ernst.

Auf keinen Fall sind folgende Kurzschlussreaktionen empfehlenswert: Ein Anruf bei der Abmahnkanzlei, etwa um mitzuteilen, dass ein minderjähriger Familienangehöriger, ein WG-Mitglied, der Freund oder wer auch immer sich am File-Sharing beteiligt hatte. Je mehr Informationen die Abmahnanwälte haben, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Auch sollte die Unterlassungserklärung in der Formulierung, wie sie von den Abmahnanwälten vorgegeben wird, in keinem Fall unterschrieben werden. Aber auch gar keine Reaktion ist nicht empfehlenswert. Hier besteht die Gefahr einer einstweiligen Verfügung, die erhebliche Gerichts- und Anwaltskosten nach sich ziehen kann. Ebenfalls sollte nicht einfach so gezahlt werden. Viele der massenhaft verschickten Abmahnungen spiegeln vor, Widerstand sei zwecklos. Dies entspricht nicht immer der Wahrheit. Sollte man in den zweifelhaften Genuss eines solchen Schreibens kommen empfiehlt es sich, in jedem Fall Rechtsbeistand zu suchen.

Bekannte Abmahnkanzleien sind die Kanzlei Rasch aus Hamburg (z.B. für die Universal Music GmbH), die Kanzlei Waldorf aus München (z.B. für Sony BMG Music Entertainment), die Kanzlei Schutt & Waetke aus Karlsruhe (z.B. für Mick-Haig Productions USA Inc.). red/rechtsanwalt.com

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