Abzocke bei der Vorwahl 0 10 56

Merzig-Wadern. Die Call-by-Call-Vorwahl 0 10 56 genügte, eine Stimme sagte den Preis für das Auslandsgespräch an, und los ging's. Lange Zeit war die PM2 Telecommunication ein Garant für niedrige Telefonrechnungen - preiswert und verlässlich. Plötzlich schwieg die Stimme

Merzig-Wadern. Die Call-by-Call-Vorwahl 0 10 56 genügte, eine Stimme sagte den Preis für das Auslandsgespräch an, und los ging's. Lange Zeit war die PM2 Telecommunication ein Garant für niedrige Telefonrechnungen - preiswert und verlässlich. Plötzlich schwieg die Stimme. Saftige RechnungEinem SZ-Leser aus dem Grünen Kreis schwante nichts Böses, als er nach dem Einstellen der freiwilligen Preisansage weiter die Vorwahlnummer wählte und auf die preiswerten Tarife vertraute. Doch dann das böse Erwachen: Eine saftige Rechnung flatterte ihm ins Haus. Seine schriftliche Beanstandung wurde prompt von dem Inkasso-Büro Acoreus beantwortet. "Wir haben Ihren Einwand eingehend geprüft, konnten jedoch keinen Berechnungsfehler feststellen. Die Verbindungen wurden mit den Preisen berechnet, die zum Zeitpunkt gültig waren, als die Verbindungen geführt wurden", heißt es in dem Schreiben. Anbei legte Acoreus ihm einen Internet-Hinweis ans Herz, in dem die gesamten Tarife aufgelistet sind - mit unzähligen Klicks und ebenso vielen unterschiedlichen Preisangaben. Der Leser fühlte sich betrogen - kein Einzelfall, wie Rosemarie Günther-Arand von der Verbraucher-Beratungsstelle in Merzig sagt: "Der Bundesverband hat inzwischen eine Unterlassungsklage gegen PM2 beim Landgericht Darmstadt eingereicht."Der Grund: Nach Meinung der Verbraucherschützer ist das Verhalten des Anbieters wettbewerbswidrig. Denn nach Ansicht der Verbraucherschützer besteht eine Pflicht zur Preisansage, damit horrende Telefongebühren verhindert werden. "Verbraucher nutzen so genannte Call-by-Call-Vorwahlen, um gerade bei teuren Auslandsverbindungen Kosten zu sparen", so Günther-Arand. "Die Rechnung geht leider nicht auf, wie der Fall des Telefonanbieters PM 2 zeigt." Daher fordert der Bundesverband von der Politik eine gesetzliche Preisansagepflicht: "Dafür haben wir uns bereits bei der Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2005 stark gemacht." Jetzt steht eine erneute Änderung des Gesetzes an - "eine günstige Gelegenheit für eine Neuregelung der Preisansagepflicht", wie die Verbraucherschützer sagen. Widerspruch einlegenDen "geprellten Kunden" rät Rosemarie Günther-Arand, gegen die horrende Rechnungen Widerspruch einzulegen. "Ein Musterbrief kann den Internetseiten der Veraucherzentralen heruntergeladen werden", ergänzt sie. Auch Teltarif, einem Telekommunikations-Nachrichtenmagazin im Internet, ist die Sache bekannt. "Wir haben PM2 aus unserer Datenbank herausgenommen", sagt Redakteurin Raphaela Möhle. Das Problem: Rechtlich kann nach ihrer Darstellung zurzeit nichts dagegen unternommen werden, wenn der Anbieter die Tarife drastisch erhöht und die Preisangabe abstellt. "Wer Ärger vermeiden will, sollte ausschließlich Anbieter mit Tarifansage wählen - und auflegen, wenn keine ertönt." Beide Aussagen bestätigt die Bundesnetzagentur, die für Deutschland zuständige Regulierungsbehörde. "Wir haben dem zuständigen Wirtschaftsministerium vorgeschlagen, bei der nächsten Novellierung des Kommunikationsgesetzes die Preisansage zu erhalten", sagt Sprecher René Henn. Den Kunden, die in die Kostenfalle getappt sind, bleibt zurzeit nur eine Möglichkeit: Widerspruch einlegen, wie die Verbraucherschützer sagen.www.verbraucherzentrale.de

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